Claudia Kreuziger

Rechtsanwältin & Diplom-Rechtspflegerin

Kurzprofil

Im Jahre 2000 gründete Frau Claudia Kreuziger ihre eigene Kanzlei in Wetzlar. Diese befindet sich in einem alten, denkmalgeschützten Gebäude an der Stadtmauer, in der Nähe der Siena Promenade und unweit der Stadthalle. Das Büro ist bequem sowohl mit dem Bus als auch mit dem Auto zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich ausreichend Parkmöglichkeiten im Parkhaus der Stadthalle und auf umliegenden Parkplätzen mit Parkscheibe.

Frau Kreutzer ist auf den Rechtsgebieten des Strafrechts, des Arbeitsrechts, des Familienrechts, des Geldinkassos, und des Vereinsrechts tätig.

Die Kanzlei ist von montags bis freitags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr telefonisch zu erreichen. Termine vereinbart Rechtsanwältin Kreuziger selbst, damit sie sich von Anfang an mit den individuellen Problemen des Mandanten vertraut machen kann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Claudia Kreuziger
Obertorstr. 13
35578 Wetzlar
Hessen
Deutschland

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(0 64 41) 44 97 97
Telefax
(0 64 41) 44 97 98
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-claudiakreuziger.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Claudia Kreuziger wurde 1965 in der Verbandsgemeinde Daun in der Eifel geboren. Sie studierte Diplom-Rechtspflege an der Verwaltungshochschule Rotenburg und Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Ihre Referendariatszeit absolvierte Frau Kreuziger in Gießen. Im Jahre 2000 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Zeitgleich gründete Frau Kreuziger ihre Kanzlei in Wetzlar.

Einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte hat Frau Kreuziger auf dem Gebiet des Strafrechts. In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht, denn wer im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt für das ganze Leben. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeklagten geht es um viel mehr, oftmals stehen seine Ehre, sein Ansehen und seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit Frau Kreuziger aufzunehmen, da auf diesem Wege vermieden werden kann, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind. Sofern bereits eine freihheitsbeschränkende Maßnahme, wie Untersuchungshaft, angeordnet wurde, veranlasst Frau Kreuziger deren rechtliche Überprüfung und wirkt auf deren Aufhebung hin. Frau Kreuziger begleitet Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihr vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, ein faires Verfahren garantiert wird, sie alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und sie dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend darlegen kann. Zudem hat Frau Kreuziger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.

Da das Arbeitsleben nicht immer harmonisch verläuft, hat Frau Kreuziger einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht. Für den Arbeitnehmer bedeutet Arbeit Existenzsicherung und Aufrechterhaltung seines Lebensstandards, der Arbeitgeber ist bestrebt, das wirtschaftliche Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses möglichst gering zu halten.
Rechtsanwältin Kreuziger berät und vertritt Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, um bereits im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und einen verbindlichen Vertrag zu schaffen, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen - zugeschnitten auf den jeweils vorliegenden Einzelfall - regelt.
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht der Kern des Arbeitsrechts aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berät Frau Kreuziger ihre Mandanten zu der Frage zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Auch bei den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing steht sie mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Arbeitgeber unterstützt Frau Kreuziger vor allem bei der Erstellung des Arbeitsvertrages, bei der Abfassung von Abmahnungen und der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer sollten bei einer Kündigung möglichst frühzeitig den anwaltlichen Rat von Frau Kreuziger einholen, da ggfs. innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungschutzgesetzes (KSchG) Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden muss.

Ebenso hat Frau Kreuziger einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Kommt es zu Krisen in der Ehe und wollen die Ehepartner oder will ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen, erfolgt eine Trennung. Rechtsanwältin Kreuziger informiert in einem solchen Falle ihre Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates.
Das Familienrecht stellt eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar, die durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet ist, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierte/n Rechtsanwalt/anwältin meist unerlässlich ist. Aus diesem Grund sollten gerade vermögende Partner, sich schon vor einer Eheschließung zu den Themen Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe anwaltlichen Rat bei Frau Kreuziger einzuholen.

Eine weitere Stärke von Frau Kreuziger stellt das Geldinkasso dar. Nahezu jeder Selbständige klagt über die schlechte Zahlungsmoral bei Rechnungsforderungen. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch einen Anwalt vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht. Zudem wird eine Mahnung durch einen Anwalt von einem Schuldner wesentlich ernster genommen, da der Schuldner nach Ablauf der Frist mit einer letztlich sehr teuren Klage rechnen muss. Die Aufgaben von Frau Kreuziger im Bereich des Forderungseinzuges betreffen die Straffung des Mahnvorgangs, das richtige Inverzugsetzen des Schuldners, die Erwirkung eines Mahnbescheides, die Vertretung vor Gericht und die Zwangsvollstreckung.
Da Frau Kreuziger zusätzlich zu ihrem Jura-Studium den Diplomstudiengang Rechtspflege erfolgreich abgeschlossen hat, der u.a. sehr auf das Zwangsvollstreckungsrecht ausgelegt war, ist sie eine Expertin, wenn es um das Eintreiben von Forderungen geht.

Zudem interessiert sich Rechtsanwältin Kreuziger für das Vereinsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet berät sie Vereine zu den Fragen, was eine Vereinssatzung beinhalten muss, wie eine Satzungsänderung möglich ist, welche Aufgaben ein Mitglied des Vorstandes, eines Beirates, eines Ausschusses oder gar der Vorsitzender hat, wie Mitgliederversammlungen durchzuführen sind, wie Sanktionen aufgrund Satzungsverstößen durchgesetzt werden können und welche Rechte und Pflichten das einzelne Vereinsmitglied hat.

Rechtsanwältin Kreuziger besitzt gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache einsetzen kann. Sie zeichnet sich besonders durch ihre starke Überzeugungskraft aus. Das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Kreuziger ist ganz darauf ausgerichtet, sich mit ganzer Kraft für die Probleme ihrer Mandanten einzusetzen und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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