Roger Wirz

Fachgebiete/Charakteristika

Roger Wirz, geboren 1972 in Zürich, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und das anschließende Anwaltspraktikum in seiner Heimatstadt. Herr Wirz ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor Gründung der Kanzlei Wieduwilt & Wirz war er fünf Jahre bei führenden, international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Zürich tätig. Des Weiteren absolvierte Roger Wirz von 2004 bis 2005 ein einjähriges Aufbaustudium in Sydney/Australien, welches er als Master of Laws (LL.M.) abschloss. Der Jurist spricht fließend Englisch, gut Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch.

In der Kanzlei Wieduwilt & Wirz ist Rechtsanwalt Roger Wirz Ihr Ansprechpartner für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht, Konkursrecht, Erbrecht, allgemeinen Vertragsrecht und Bankrecht. In diesen Bereichen berät und vertritt er überwiegend kleine und mittlere Unternehmen.

Gesellschaftsrecht und Konkursrecht zählen zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Wirz. Der Umfang der Beratungsgebiete richtet sich nach den gewachsenen Bedürfnissen seiner Mandanten und umfasst insbesondere die Beratung und Begleitung bei der Unternehmensgründung, Gestaltung, Umgründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmensnachfolge oder Haftung von Geschäftsführern. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Wirz im Gesellschaftsrecht und Konkursrecht beinhaltet beispielsweise folgende Bereiche:

  • Gesellschaftsgründung
  • Verträge unter Gesellschaftern
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
  • Umstrukturierung, Fusion
  • Unternehmensnachfolge
  • Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
  • Werkvertrag, Generalunternehmervertrag und Konsortialvertrag
  • Personalreglement und Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag, Leasingvertrag, Lizenzvertrag und Vertriebsvertrag
  • Liquidation und Sanierung von Gesellschaften und Vertretungen in Konkursverfahren und Nachlassverfahren
  • Gläubigervertretung.

Die im Erbrecht auftretenden Probleme und damit die Tätigkeit von Rechtsanwalt Roger Wirz in diesem Gebiet sind sehr vielfältig. Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie eine lebzeitige Schenkung des Erblassers zu berücksichtigen und wie ein eventuell vorhandenes Testament auszulegen ist. Jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, sollte den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen.

Aber auch, wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Herrn Wirz angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren. Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich durch den Juristen eine Patientenverfügung oder Generalvollmacht entwerfen lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Wirz im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Roger Wirz für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Zum Bereich Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek et cetera, Wertpapiergeschäfte, sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihe, Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten). Wenden Sie sich bei diesen oder ähnlichen Problemen rechtzeitig an Rechtsanwalt Roger Wirz.


 

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