Claus-Henning von Wolff

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Claus-Henning von Wolff gründete seine Einzelkanzlei im September 1987. Sie finden die Büroräume der Kanzlei von Wolff in Berlin–Steglitz in der Nähe der U-Bahnstation “Breitenbachplatz”, der gleichnamigen Haltestelle der Buslinien 101, 348 und 383 und der Auffahrt “Berlin–Steglitz” zur Stadtautobahn. Kostenfreie Parkplätze gibt es im Umfeld der Kanzlei.

Das kleine, aber hoch motivierte Team der Kanzlei von Wolff betreut den Mandantenstamm umfassend. Zu diesem gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende, Handwerksunternehmen und mittelgroße Firmen. Bei Bedarf besteht eine Zusammenarbeit mit einem Berliner Notar.

Für die Terminabsprache steht Ihnen das Sekretariat der Kanzlei oder Rechtsanwalt von Wolff dienstags bis freitags von 13.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminabsprache werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung Beratungstermine auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Claus-Henning von Wolff
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12163 Berlin Steglitz / Zehlendorf
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Claus-Henning von Wolff wurde 1948 in Wiesbaden geboren. Er studierte an der Freien Universität Berlin Jura. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Herr von Wolff im Kammergerichtsbezirk Berlin. Nach der Anwaltszulassung 1981 war der Jurist zunächst sechs Jahre lang als angestellter Rechtsanwalt für eine Berliner Kanzlei tätig. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Spanisch und Französisch.

Rechtsanwalt Claus-Henning von Wolff ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Bei Bedarf arbeitet sich der Jurist jedoch in alle Rechtsgebiete ein, sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles nötig sein. Herr von Wolff bietet eine umfassende Beratung und Prozessvertretung auf den Gebieten Verkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Claus-Henning von Wolff aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Jurist sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn von Wolff zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt von Wolff kompetent beraten und betreut.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Claus-Henning von Wolff. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH als Beispiele genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt von Wolff für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz zu fordern für den entstandenen materiellen sowie den immateriellen Schaden (= Schmerzensgeld). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Man unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Claus-Henning von Wolff berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadensersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt von Wolff liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Bei jedem geschäftlichem Kontakt kann es zu Kontroversen und Streitigkeiten kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, prüft Claus-Henning von Wolff Ihre Verträge. Ebenso berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Pflichten.

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