Bert Wittenburg
Kurzprofil
Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg gründete seine Einzelkanzlei im Oktober 2005 in Berlin. Der Jurist arbeitet zudem seit April 2002 als freier juristischer Mitarbeiter bei der überörtlichen Sozietät Dr. Ternick & Collegen, welche 1992 gegründet wurde.
Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Wittenburg gehören Privatleute wie auch gewerbliche Mandanten. Bei Bedarf bestehen Kontakte zu einem örtlichen Steuerbüro, zu einem Notariat, zu Kfz-Sachverständigen, KfZ-Reparaturwerkstätten, Autohäusern, Autovermietungen, Versicherungsbüros sowie zu auf Sozialrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisierte Kollegen.
Die Büroräume der Kanzlei Wittenburg liegen in Berlin-Weißensee in der Nähe des Kinos “Toni” und des S-Bahnhofs “Greifswalder Straße”. Des Weiteren ist die Haltestelle “Antonplatz” der Straßenbahnlinien M4, M13, 12 und der Buslinie 77 in Fußnähe. Parkmöglichkeiten gibt es unmittelbar vor dem Haus und in der näheren Umgebung.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beratungstermine werden allerdings hiervon unabhängig vereinbart. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine daher auch außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Bert Wittenburg - Bizetstr. 24
13088 Berlin Pankow
Deutschland
- Telefon
- +49(30) 96202085
- Telefax
- +49 (30) 92047306

- Homepage
- http://www.ra-bertwittenburg.de
Fachgebiete/Charakteristika
Bert J. Wittenburg wurde 1975 in Berlin geboren. Der im Oktober 2005 zur Anwaltschaft zugelassene Volljurist studierte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald Rechtswissenschaften. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt. Herr Wittenburg spricht gut Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner für das Forderungsmanagement (Inkasso).
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften aus Arbeitszeitrecht und Arbeitsschutzrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts gehört die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes, Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört auch die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht.
Im Mietrecht besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Beratungstätigkeit von Herrn Wittenburg im Mietrecht umfasst folgende Gesichtspunkte:
- Erstellung und Prüfung von Mietvertrag und Pachtvertrag
- Überprüfung mietvertraglicher Klauseln auf deren Wirksamkeit
- Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
- Überprüfung von Nebenkosten
- Prüfung und Abwehr einer Kündigung
- Durchsetzung von Kündigungsanspruch und Räumungsanspruch
- Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen
- Schadensersatzanspruch und Gewährleistungsanspruch
- Überprüfung einer Mietminderung.
Dabei geht der Jurist selbstverständlich bei Bedarf auf die besonderen Anforderungen des gewerblichen Mietrechts ein, insbesondere auf die Berücksichtigung des Konkurrentenschutzes, des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen und der besonderen Instandhaltungsregelungen und Instandsetzungsregelungen.
Zum Forderungseinzug gehören die Geltendmachung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen vertraglicher oder gesetzlicher Natur aus allen denkbaren Rechtsgebieten (unter anderem aus Vertrag, unerlaubter Handlung und Eigentum). Sollten Sie sich Forderungen ausgesetzt sehen oder selbst Forderungen geltend machen wollen, übernimmt Bert J. Wittenburg für Sie die weitere Abwicklung, sei es im außergerichtlichen oder im gerichtlichen Verfahren. Er betreut auf diesem Gebiet auch gerne Ihr kleines und mittleres Unternehmen und kümmert sich sorgfältig um Ihre Wünsche und Belange.
Spezialitäten
Der wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg ist das Verkehrsrecht, welches sich mit allen rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr, Verkehrsunfällen sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befasst. Herr Wittenburg steht Ihnen als Spezialist zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung. Zu denken ist hier unter anderem an Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Verkehrskontrolle, Rotlichtverstoß, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) et cetera. Im Verkehrsversicherungsrecht steht Ihnen Herr Wittenburg gegenüber Ihrem Haftpflichtversicherer oder Kaskoversicherer beratend und vertretend zur Seite, soweit es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr erhobener Regressansprüche durch die Versicherung geht. Gleichermaßen begleitet er Sie auch bei der Unfallregulierung durch Ihre Versicherung an Ihren Unfallgegner.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Wittenburg zur Seite, wenn sich Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf, Neuwagenkauf oder mit einer mangelhaften Reparatur an Ihrem Fahrzeug stellen. Insbesondere hilft er Ihnen, Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Verkäufer und Reparaturwerkstätten unterstützt Herr Wittenburg, unberechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit einem Autokauf abzuwehren. Schließlich steht Ihnen der Jurist bei allen Fragen rund um das Thema Autokaufvertrag und Reparaturvertrag zur Verfügung. Gerne entwirft er einen rechtssicheren Vertrag oder überprüft die bisher von Ihnen verwendeten Vertragsmuster. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg auch bei allen weiteren verkehrsrechtlichen Fragen zur Verfügung.


