Carsten Leske

Fachgebiete/Charakteristika

Carsten Leske wurde 1974 in Haan geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten in Marburg, Canterbury/England und Münster Jura. Die praktische Ausbildung während des Rechtsreferendariats absolvierte Herr Leske im Bezirk des Landgerichts Duisburg. Nach dem Referendariat war er zunächst von Oktober 2005 bis Februar 2007 als Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Wismar tätig. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er 2007. Carsten Leske spricht verhandlungssicher Englisch.

Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um Verkehrsunfallrecht, Vertragsrecht, privates Baurecht (Werkvertragsrecht) und Sozialrecht auf Rechtsanwalt Carsten Leske.

Im Vertragsrecht berät Herr Leske Sie bei der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichsten Angelegenheiten, so bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Lizenzvertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sein Ziel ist die Gestaltung von klaren und allgemeinverständlichen Vertragswerken mit entsprechender Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Erforderlichenfalls berät und vertritt Carsten Leske Sie bei der Durchsetzung oder Klärung von wechselseitigen vertraglichen Ansprüchen.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch. Rechtsanwalt Carsten Leske berät und vertritt alle an einem Bauvorhaben Beteiligten.

Das Sozialrecht (oder Sozialversicherungsrecht) ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Die soziale Absicherung des Einzelnen auch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gehört zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. Wesentliche Bedeutung in diesem Zusammenhang haben die Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III) aber auch das Recht der Sozialhilfe (SGB XII), die allgemein unter das Gebiet Sozialrecht gefasst werden. Daneben umfasst das Gebiet Rentenversicherungsrecht (SGB VI) neben den Renten wegen Alters auch solche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Relevant hierbei ist vor allem die juristische Beratung hinsichtlich der Voraussetzungen des jeweiligen Rentenanspruchs, der Rentenberechnung sowie der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Darüber hinaus beinhaltet das Sozialversicherungsrecht das breitgefächerte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelnen Versorgungsbereiche, die Krankenhausbehandlung, die stationären Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie Heilmittel und Hilfsmittel. Rechtsanwalt Carsten Leske ist Ihr Experte im Sozialrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Spezialitäten

Carsten Leske berät Sie in allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen zu einem Verkehrsunfall und der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht in Berührung durch eine Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld, eine Fahrtenbuchauflage oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie Gelegenheit, sich in einem Anhörungsbogen zu der Sache zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein.

Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Carsten Leske kompetent beraten und betreut.

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