Joachim Weber
Kurzprofil
Die Kanzlei des Rechtsanwalts Joachim Weber in Singen (Hohentwiel) besteht seit April 1983. Der Jurist berät und vertritt vorwiegend private Mandanten als auch kleinere und mittelständische Unternehmen in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie sowie im Führerscheinrecht, Scheidungsrecht, Individualarbeitsrecht und Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Weber war über 20 Jahre als “Generalist” tätig und kann diesen Erfahrungsschatz bei der Bearbeitung seiner Schwerpunkte im Interesse der Mandanten einbringen. Er vertritt Ihre Interessen und berät Sie unabhängig, kostentransparent und loyal.
Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in anderen Rechtsbereichen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachgebiete sowie mit dem Steuerberater Gerhard Waßmer aus Singen. Die Kanzlei Weber vertritt ferner Mandanten aus dem In- und Ausland nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch grenzüberschreitend in der Schweiz und Österreich, insbesondere in Führerscheinsachen.
Die Kanzleiräume sind zentrumsnah in der Alpenstraße 28, unweit des Finanzamtes und des Singener Wochenmarktes sowie der Herz-Jesu-Kirche. Vom Bahnhof kommend fahren Sie links in Richtung Nordstadt, sodass Sie die Kanzlei in einem gelb-roten Gebäude, am Ende der Alpenstraße nicht verfehlen können. An der Straße sowie hinter dem Haus sind ausreichend kanzleieigene Parkplätze vorhanden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Samstags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 11.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz www.rechtsanwalt-weber-singen.de und eine E-Mail-Adresse (RA_J.weber@t-online.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Joachim Weber
- Alpenstr. 28
78224 Singen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7731) 48632
- Telefax
- +49 (7731) 48680

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-weber-singen.de
Fachgebiete/Charakteristika
Joachim Weber wurde 1955 in Singen am Hohentwiel geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1975 bis 1982 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen. 1982 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Anschließend war er in einer Anwaltskanzlei in Singen tätig, bevor er im April 1983 seine eigene Kanzlei gründete.
Rechtsanwalt Weber ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Herr Weber spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ferner spricht er gut Französisch.
Rechtsanwalt Joachim Weber bearbeitet alle Rechtsgebiete rund um die Immobilie sowie das Insolvenzrecht, Führerscheinrecht, Scheidungsrecht und Individualarbeitsrecht. Vorab prüft Herr Weber jedoch genau, ob Sie die volle Rechtsschutzdeckung von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten.
Im Immobilienrecht hilft Joachim Weber überschuldeten Mandanten mit belasteten Immobilien (“Problemimmobilie”) aus der “Schuldenfalle”, bevor es zu spät ist, das heißt, die Immobilie versteigert wird und der Mandant Insolvenz anmelden muss. Mit dem Ziel der Restschuldbefreiung verhandelt Rechtsanwalt Weber erfolgreich mit Gläubigern, vor allem Banken, und erzielt so bessere Lösungen, immer mit dem Ziel der Restschuldbefreiung der Mandanten, falls eine Immobilie so hoch verschuldet ist, dass sie verwertet werden muss. Viele Schuldner sehen einfach zu, wie Banken vollstrecken und ihre Immobilien verwerten, während sie selbst am Ende immer noch auf ihren Schulden oder einem erheblichen Teil davon “sitzen bleiben”. Das muss nicht sein, wenn man sich mit Hilfe eines kompetenten Anwalts rechtzeitig darum kümmert. Dann kann in vielen Fällen auch ein Insolvenzverfahren mit allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten vermieden werden. Im Immobilienrecht betreut der Jurist aber auch alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Er prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer. Ferner entwirft und betreut Rechtsanwalt Weber einen Notarvertrag und ist bei der Betreuung beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt er Sie bei einer Grundstücksbelastung oder bei Grundstücksaltlasten.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Joachim Weber ist das Insolvenzrecht, was wiederum eng mit dem Immobilienrecht verzahnt ist. Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Der von Herrn Weber angebotene Service in diesem Rechtsgebiet umfasst beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gerichtliche Insolvenzanträge zur Restschuldbefreiung. Herr Weber arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Rechtsanwalt Weber Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (auch in strafrechtlicher Hinsicht), hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen und berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung. Er bereitet ferner das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung für Sie vor. Darüber hinaus bewertet Rechtsanwalt Weber Ihre Immobilie, sodass keine unnötigen hohen Kosten entstehen.
Rechtsanwalt Weber hat in über 25 Jahren Berufstätigkeit Prozesserfahrung auf fast allen Rechtsgebieten gesammelt und kann daher in den angegebenen Schwerpunktgebieten umfassend und kompetent beraten. Oftmals sind Fachgebiete ineinander verzahnt, etwa das Erb- und Familienrecht, sodass beispielsweise Scheidungen mit den dazugehörigen Folgesachen oftmals nicht ohne Kenntnisse des Erbrechts und auch des Steuerrechts bearbeitet werden können und umgekehrt. In vielen Fällen, etwa wenn die Erbengemeinschaft oder eine Miteigentumsgemeinschaft auseinandergesetzt werden muss, sind auch Kenntnisse im Immobilienrecht von Vorteil, ohne die oftmals eine mögliche Einigung nicht erarbeitet und dann auch umgesetzt werden kann. Umfassende Rechtskenntnisse in vielen Rechtgebieten, beispielsweise auch das Zwangsvollstreckungsrecht, sind deshalb gerade bei der Bearbeitung von Schwerpunkten von Vorteil, um den Mandanten Lösungen zu erarbeiten, die auch erfolgsversprechend umgesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Führerscheinrecht. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Weber als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Das Führerscheinrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Herr Weber vermittelt. Ferner berät er Sie, wenn es um die Vermeidung oder Überbrückung eines Fahrverbotes geht oder Ihnen eine Fahrtenbuchauflage droht.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Weber Sie im Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Weber berät Sie, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit betroffenen minderjährigen Kindern. Hier verfügt Herr Weber über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Er berät und begleitet Sie somit gerichtlich und außergerichtlich von der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.
Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Joachim Weber überwiegend Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Herr Weber Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Weber Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Rechtsanwalt Joachim Weber Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
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