Heribert Huster
Kurzprofil
Heribert Huster gründete 1985 seine Kanzlei in Mainz. Die Kanzlei ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. In der Nähe der Kanzlei befinden sich ausreichend Parkplätze.
Herr Huster arbeitet überwiegend auf den Gebieten des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, und auf dem Gebiet des Baurechts. Daneben beschäftigt er sich noch mit dem Verkehrsrecht, dem Familienrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.
Termine vereinbart Herr Huster grundsätzlich selbst um seine Zeit bestmöglich koordinieren zu können. Die Bürozeiten der Kanzlei sind von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Montags und Dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Daneben ist Herr Huster Montags bis Freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr, Montags, Dienstags und Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 09.00 bis 10.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Heribert Huster
- Essenheimer Str. 125b
55128 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6131) 232701
- Telefax
- +49 (6131) 232704

- Homepage
- http://www.rahuster.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Huster wurde 1955 in der romantischen Stadt Bingen am Rhein geboren. Im Rahmen seines Studiums zog es ihn nach Mainz. Sein Referendariat absolvierte Herr Huster in Mainz, Bingen und Bad Kreuznach. Zusätzlich studierte Herr Huster noch zwei Semester an der renommierten Verwaltungshochschule in Speyer. 1985 eröffnete er seine moderne und innovative Kanzlei in Mainz. Da Herr Huster einen Großteil seines Lebens in Mainz verbracht hat, fühlt er sich dort sehr heimisch.
Herr Huster ist umfassend auf dem Gebiet des Zivilrechtes tätig. Einer seiner Schwerpunkt liegt auf dem Mietrecht. Hier setzt er sich mit dem Abschluss sowie mit der Beendigung von Mietverhältnissen auseinander. Zu seinen Stärken gehören auch Mängel der Mietsache und sich daraus ergebende Gewährleistungsansprüchet wie Nachbesserung oder Schadensersatz.
Besonders kompetent ist Herr Huster auch auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Umfassen berät er Sie in den schwierigen Fragen der Eigentumsübertragung und den Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Ebenso bei formellen Problem die sich aus der Eigentumsübertragung ergeben, wie z.B. die Eintragung ins Grundbuch, steht Herr Huster Ihnen mit Rat und Tat bei.
Ebenso besitzt er umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts. Durch die Begrenzung des Baugeländes in Deutschland kann nicht jeder bauen, wo er will. Es muss ein Interessenaugleich zwischen den Interessen des Grundstückseigentümer und den Interessen der Allgemeinheit geschaffen werden. Bei diesem Problem steht Ihnen Herr Huster mit seinem Wissen zur Seite.
Zu den weiteren Interessen von Herrn Huster zählt das Verkehrsrecht und das Familienrecht. Herrr Huster spricht Englisch und Französisch.
Er ist außerdem Mitglied des deutschen Anwaltsvereins und besucht im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht, Immobilienrecht und Baurecht verschieden Seminare um sich fortzubilden.
Herr Huster ist an allen Amts- und Landgerichten sowie an allen Oberlandesgerichten zugelassen. Somit ist er in der Lage, sie umfassend zu vertreten.
Spezialitäten
Herr Huster gründete im Jahre 1990 die Immobilienverwaltung Huster GmbH. Diese hat sich auf Hausverwaltung, Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietverwaltung spezialisiert.
Auf diese Idee kam Herr Huster, als er in seiner anwaltlichen Tätigkeit im Laufe der Jahre feststellen musste, dass Verwaltungsgesellschaften oft nicht kompetent genug waren. So beschloss er selbst, mit Erfolg, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft zu gründen. Mittlerweile verwaltet Herr Huster zusammen mit seiner Frau ca. 40 Wohn- und Gewerbeanlagen im Rhein-Main-Gebiet. Dies entspricht 550–600 Wohnungen sowie Garagen und Gewerbeobjekte.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


