Dr. jur. Torsten Fritz

Fachgebiete/Charakteristika

Torsten Fritz wurde 1965 in Hamburg geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Universität Nimwegen Rechtswissenschaften. Seinen Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Im Anschluss daran arbeitete der Jurist zunächst ein Jahr in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Köln. Zeitgleich mit der Zulassung zur Anwaltschaft 1998 gründete er die Kanzlei Dr. Fritz & Partner — Rechtsanwälte. 2004 promovierte er zum Doktor der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz berät und vertritt seine Mandanten im Erbrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Die Probleme im Erbrecht und damit die Tätigkeit von Torsten Fritz auf diesem Gebiet sind sehr vielgestaltig. Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie eine lebzeitige Schenkung des Erblassers zu berücksichtigen und wie ein eventuell vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag auszulegen ist. Jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, sollte den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen.

Aber auch, wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Rechtsanwalt Fritz angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren. Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich durch den Juristen eine Patientenverfügung oder Generalvollmacht entwerfen zu lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Die Versicherung geht davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt. Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz zum Beispiel folgende Positionen bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangenen Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz berät seine Mandanten im Immobilienrecht umfassend beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Spektrum der Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Strukturierung von Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung. Hinzu kommt die Beratung beim Abschluss von Nutzungsvertrag und Betriebsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsimmobilien und Gewerbeimmobilien. Mit weitreichenden Spezialkenntnissen berät der Rechtsanwalt darüber hinaus bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche aufgrund der Regelungen des Vermögensgesetzes und Sachenrechtsbereinigungsgesetzes. Selbstverständlich unterstützt Herr Fritz seine Mandanten auch weitergehend bei der Vermittlung von Gutachtern und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. jur. Torsten Fritz
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Spezialitäten

Im Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz auch beratend zur Seite bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag und Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Kündigung
  • Mietmangel, Mietminderung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Torsten Fritz für Sie der richtige Ansprechpartner.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Fritz berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Mettmann
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV
  • Deutsch-Niederländische Juristenvereinigung
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)

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