Mag. Thomas Leitner

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Leitner wurde 1965 geboren. Nach der Matura studierte an der Johannes-Kepler-Universität Linz Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er am Bezirksgericht Bad Ischl und Landesgericht Salzburg. Die Rechtsanwaltsprüfung legte er 1996 ab. Ferner belegte er einen Postgraduate-Lehrgang für Europarecht zum akademisch geprüften Europarechtsexperten am Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung in Lochaus am Bodensee (Schloss Hofen). Er korrespondiert gut in Englisch.

Eine umfassende Recherche und das konsequente Umsetzen der Vorgaben betrachtet Rechtsanwalt Leitner als Erfolgsrezept.

Rechtsanwalt Thomas Leitner bearbeitet schwerpunktmäßig das Versicherungsrecht, Bankrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Exekutionsrecht.

Eine Spezialität von Rechtsanwalt Leitner ist das Versicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht. Im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung berät und vertritt Herr Leitner Sie in allen Angelegenheiten aus Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie (privater) Krankenversicherung. Er vertritt dabei sowohl den Versicherer, aber auch den Vermittler und Makler sowie den Versicherungsnehmer bei Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung, hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Obliegenheitsverletzung oder bei einem manipulierten Versicherungsfall. Die spezifische und individuelle Prüfung von Versicherungsverträgen und Dokumenten sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwalt Leitner zu einem unverzichtbaren Partner im Versicherungsrecht.

Im Bankenrecht befasst sich Rechtsanwalt Thomas Leitner mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften, Sicherheiten sowie der Forderung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen. Er begleitet Sie im Falle einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie auch bei einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Hypothek. Darüber hinaus achtet er auf einen umfassenden Konsumentenschutz durch optimale Konditionen und faire Verträge. Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst speziell die gerichtliche Auseinandersetzung im Bereich der Kreditsicherheitengewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der einer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten beim Abschluss und der Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften.

Ferner stellt das Europarecht eine Spezialität des Juristen dar. Rechtsanwalt Leitner berät Sie bei Fragen zum allgemeinen und besonderen Europarecht. Dies umfasst beispielsweise die Durchsetzung der Rechte aus den europarechtlichen Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit), die Vertretung vor den Organen der Europäischen Gemeinschaft wie der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie spezielle Fragen zum Europäischen Beihilfenrecht, zum Europäischen Wettbewerbsrecht und zum Europäischen Markenrecht. Bei letztgenanntem spielt vor allem die Beratung zur Europäischen Gemeinschaftsmarke, die sich immer größer werdender Beliebtheit erfreut, eine große Rolle.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Gesellschaftsrecht. Dieses ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die eingetragene Genossenschaft. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Herr Leitner eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Ein weiteres Fachgebiet Herrn Leitners liegt im Liegenschaftsrecht und Exekutionsrecht. Zahlreiche Nebengebiete wie beispielsweise das Bauträgerrecht, Architektenrecht, Ziviltechnikerrecht, Grundverkehrsrecht und Raumordnungsrecht spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Superedifikat sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Dienstbarkeiten und Reallasten gemeint. Rechtsanwalt Leitner prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer. Rechtsanwalt Thomas Leitner berät Sie ferner bei einem Grundstücksankauf und Grundstücksverkauf, der Begründung von Wohnungseigentum, bei Problemen mit einem Mietvertrag oder Leasingvertrag.


 

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