Dr. Walter Wienerroither
Fachgebiete/Charakteristika
Walter Wienerroither wurde 1961 geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Das anschließende Gerichtjahr leistete er am Landesgericht Salzburg und Bezirksgericht Mondsee. Von 1987 bis 1988 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren. Seit 1994 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Das effiziente Führen von gerichtlichen Verfahren stellt nach seiner Ansicht den Schlüssel zum Erfolg dar. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither ist Herausgeber des Fachbuches “Das Bekämpfen von Säumnisfolgen der Partei im zivilgerichtlichen Verfahren unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Rechtsvergleiches”, herausgegeben vom Verband der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs (VWGÖ).
Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither hat sich unter anderem auf das Immobilienrecht, Liegenschaftsvertrags- und Wohnungseigentumsrecht, Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsstrafrecht und Versicherungsrecht spezialisiert.
Mit dem Begriff Liegenschaftsvertragsrecht oder Immobilienrecht ist das Vertragsrecht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken und Rentenschulden gemeint. Der Jurist betreut dabei alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Er prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zum Immobilienkauf von der Kaufangebotsstellung über die Vertragserrichtung, zu Grundverkehr, Übernahme von Treuhandschaften, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
Darüber hinaus steht er in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie zu Streitfragen des Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das dem Miteigentümer eine Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und alleine darüber zu verfügen. Allgemeine Teile einer Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benutzung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benutzung entgegenstehen. Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither macht für Sie rückständige Mietzinszahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzrecht) und Gewährleistungsrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach der Straßenverkehrsordnung). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.
In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren eine Spezialität des Juristen. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.
Schließlich vertritt der Jurist die Beteiligten in einem möglichen Strafverfahren. Nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Geschädigten einer Straftat haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Sie können als Privatbeteiligte (Nebenkläger) am Prozess teilnehmen. Daneben vertritt der Rechtsanwalt auch im Verwaltungsstrafrecht, somit in Verwaltungsstrafverfahren wie beispielsweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder gegen gewerberechtliche Normen. Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither prüft jeden einzelnen Fall und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn es sein muss, auch vor dem UVS, dem VwGH oder dem VfGH.
Der Jurist unterstützt Sie im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Dr. Walter Wienerroither prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.
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