Dr. Konrad Ferner
Fachgebiete/Charakteristika
Konrad Ferner wurde 1963 geboren. Nach der Mautra studierte er an der Paris-Lodron-Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Dissertiert hat er zum Thema “Die Teilkündigung von Dauerschuldverhältnissen”. Von 1989 bis 1998 war er Vertragsassistent am Institut für Strafrecht an der Universität Salzburg. 1993 legte er die Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung ab. Seit 2002 ist er Referent für Internationales Vertrags- und Unternehmensrecht an der Salzburg Management Business Scuol.
Rechtsanwalt Dr. Konrad Ferner sieht es als oberstes Ziel an, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Er ist Mitglied der Salzburger Juristischen Gesellschaft sowie der Treuhandrevision der Salzburger Rechtsanwaltskammer. Herr Ferner spricht und korrespondiert gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Konrad Ferner bearbeitet schwerpunktmäßig das Bauvertragsrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Verwaltungsrecht.
Eine Spezialität des Juristen ist das Bauvertragsrecht. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, für den die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) gelten. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Ferner steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Rechtsanwalt Ferner unterstützt wird. Bei jedem Bauvorhaben, gleich ob es sich dabei um den Bau eines Hauses oder den Erwerb einer Eigentumswohnung handelt, können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten. Das Bauvertragsrecht ist eines der umfänglichsten Spezialgebiete des Allgemeinen Zivilrechts, das sich gerade in den letzten Jahren stetig entwickelt hat.
Darüber hinaus wird Konrad Ferner auch im Vergaberecht für Sie tätig. Dieses enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht spielen neben den österreichischen Normen auch die geltenden EU-Vergaberichtlinien sowie die Rechtsmittelrichtlinien und die Rechtsprechung des EuGH zu vergaberechtlichen Fragen eine wesentliche Rolle. Rechtsanwalt Ferner vertritt Auftragnehmer im Vergabeverfahren oder im Nachprüfverfahren. Je früher bei einem sich anbahnenden vergaberechtlichen Problem oder sich abzeichnender Differenzen auf das Know-how eines Spezialisten zurückgegriffen wird, desto effizienter und erfolgreicher kann dieser helfen.
Rechtsanwalt Ferner berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Unternehmensrecht (UGB, GmbHG, AktG, GenG et cetera) sowie die Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.
Einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Konrad Ferner stellt darüber hinaus das Insolvenzrecht dar. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Ferner wird häufig selbst zum Insolvenzverwalter (Masseverwalter) bestellt, arbeitet aber auch eng mit anderen Insolvenzverwaltern zusammen und berät auch Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann er Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen und berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung.
Eine weitere Spezialität des Juristen ist das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem öffentliches Baurecht, Raumordnung, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Umweltrecht und Verfassungsrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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