Dr. Daniel Bräunlich
Fachgebiete/Charakteristika
Daniel Bräunlich wurde 1962 geboren. Nach der Matura studierte er Rechtswissenschaften sowie Geschichte und Politikwissenschaften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, promoviert hat er 1984. Von 1985 bis 1986 war er Vertragsassistent am Institut für bürgerliches Recht. Ferner war er Mitarbeiter an der ersten Rechtsdatenbank in Österreich und Mitbegründer des Konzipientenverbandes Salzburg.
Der Jurist, seit 1989 als selbständiger Rechtsanwalt mit Auszeichnung zugelassen, ist vor allen Gerichten und Behörden vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Dr. Daniel Bräunlich betrachtet die umfassende Rechtsberatung als wesentlichen Teil des wirtschaftlichen Gesamterfolges.
Außerberuflich ist Herr Bräunlich Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand und Referent bei der anwaltlichen Fort- und Ausbildung (AWAK). Er spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Bräunlich hat sich unter anderem auf das Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Einen Schwerpunkt setzt der Jurist unter anderem auf das österreichische und europäische Kartellrecht. Im Vordergrund steht die kartellrechtliche Beratung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrollverfahren). Er unterstützt Unternehmen bei einem Zusammenschlusskontrollverfahren und prüft Kartellverstöße und Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Rechtsanwalt Dr. Daniel Bräunlich vertritt Ihr Unternehmen dabei vor Kartellbehörden sowie vor den Kartellgerichten, insbesondere bei Verfügungen der Kartellbehörden und bei kartellrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, beispielsweise bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Daniel Bräunlich behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera). Eine Spezialität des Juristen ist daneben die Konzeption und der Entwurf von Unternehmenskaufverträgen.
Darüber hinaus steht Herr Dr. Bräunlich Ihnen im Wettbewerbsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Dr. Bräunlich ist somit Ihr Ansprechpartner für wettbewerbsrechtliche Fragen aller Art (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht regelt die hoheitliche Tätigkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem einzelnen Bürger. Ferner unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Zu den bevorzugten Schwerpunkten gehören: Bau- und Gewerberecht, Raumordungsrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren). Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen berät Dr. Bräunlich Konsenswerber ab der Projektierung bis zur Inbetriebnahme des entsprechenden Vorhabens. Rechtsanwalt Dr. Daniel Bräunlich ist mit der Komplexität derartiger Verfahren seit Jahren vertraut und berät laufend mittlere und große Unternehmen bei UVB-Verfahren. Durch die Kenntnis der Problembereiche auf Seiten der Projektwerber wenden sich auch Parteien an den Rechtsanwalt, die gegen das Projekt verfahrensrechtlich auftreten wollen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Österreich
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