Thomas Lehmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Thomas F. Lehmann führt nunmehr seit 2006 seine Einzelkanzlei , nachdem er zuvor viele Jahre in einer größeren Heilbronner Rechtsanwalts-Sozietät als Partner tätig war. Die Büroräume der Anwaltskanzlei befinden sich quasi „über den Dächern der Stadt“ in der Dachetage eines Geschäftshauses direkt am Kilianplatz, inmitten der Heilbronner Fußgängerzone. Gute Parkmöglichkeiten in den nahe liegenden Cityparkhäusern sind vorhanden.

Die Bürozeiten der Anwaltskanzlei Lehmann sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 14.30 Uhr organisiert. Die vorherige Absprache von Besprechungsterminen ist jedoch erforderlich.

Rechtsanwalt Thomas F. Lehmann versteht seine Tätigkeit als Dienstleistung im „klassischen Sinne“, so dass Termine vor Ort bei den Mandanten und selbstverständlich auch außerhalb der genannten Bürozeiten möglich sind.

Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören überwiegend gewerbliche Mandanten, wie Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie, Bauträger, Architekten, Makler, Handwerksbetriebe aber auch Privatleute.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Thomas Lehmann
Kilianstr. 6
74072 Heilbronn
Baden-Württemberg
Deutschland

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+49 (7131) 1299566
Telefax
+49 (7131) 1299568
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http://www.kanzleilehmann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg leistete Rechtsanwalt Lehmann sein Rechtsreferendariat u.a. bei der Bertelsmann AG, Sat1 und der Landesanstalt für Kommunikation in Stuttgart ab. Begleitend absolvierte er ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Verwaltungs – und Wirtschaftsakademie Karlsruhe, welches er dort mit seinem Diplom als Betriebswirt erfolgreich abschloss.

Außerdem war er im Anschluss an sein Studium der Rechtswissenschaften als Lehrbeauftragter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl bestellt.

Seit seiner Selbständigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Lehmann auch außerhalb der Kanzlei als Dozent für verschiedene Fortbildungsträger tätig. Unter anderem leitet er bei der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken seit vielen Jahren zahlreiche Tagesseminare zu ausgewählten Themen. Außerdem wurde er vor ca. 10 Jahren in diverse Prüfungsausschüsse der IHK als ehrenamtliches Mitglied berufen.

Darüber hinaus konnte Herr Lehmann ergänzend zu seiner juristischen Tätigkeit mehrere Jahre als geschäftsführender Mit -Gesellschafter einer GmbH in Heilbronn weitere wertvolle Erfahrungen sammeln.

Rechtsanwalt Lehmann ist u.a. Mitautor des beim C.F. Müller Verlag in Heidelberg erschienenen Sachbuchs “Management Handbuch Rechtsanwaltspraxis”.

Rechtsanwalt Thomas F. Lehmann bearbeitet überwiegend Fälle aus dem Zivilrecht. Hier liegen seine Schwerpunkte im Vertragsrecht, Produkthaftungsrecht, Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.

“Verträge sind zum Vertragen da” — dieses Motto legt Rechtsanwalt Thomas F. Lehmann insbesondere bei der Gestaltung seiner Verträge zugrunde. Mit einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig wiedergebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen den Vertragspartnern häufig von vornherein verhindert werden. Des Weiteren überprüft Herr Lehmann sämtliche schuldrechtlichen Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), setzt Forderungen durch oder wehrt sie ab, auch vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung.

Die Haftung aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten ist typisches Unternehmerrisiko. Die vertragliche Produkthaftung regelt die Folgen des Vertriebs mangelhafter Produkte und die Entschädigung für einen erlittenen Vermögensschaden beim Käufer. Bei der außervertraglichen Produkthaftung haften Hersteller auch ohne Vertrag für einen Sachschaden oder Personenschaden, der aus der Benutzung eines mangelhaften Produkts entsteht. Rechtsanwalt Lehmann berät und vertritt seine Mandanten bei der Geltendmachung und bei der Abwehr von Produkthaftungsansprüchen.

Wenn Kaufleute Geschäftspartner sind, gelten die besonderen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese sind teils strenger, teils erleichtert, auf jeden Fall gilt: „Wer am kaufmännischen Geschäftsleben teilnimmt, muss die Regeln kennen“. Rechtsanwalt Lehmann begleitet das operative Geschäft der Kaufleute von der allgemeinen Vertragsgestaltung bis hin zu den Rechtsbeziehungen mit den Handelsvertretern. Die Pflege der von den Unternehmensmandanten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehört auch hier zu seinen speziellen Tätigkeiten.

Das Beratungsspektrum von Rechtsanwalt Lehmann umfasst des Weiteren insbesondere das derzeit in der Modifikation befindliche GmbH-Recht. Es werden von ihm Mandate anlässlich einer Neugründung, über die Weiterentwicklung bis hin zur Unternehmensnachfolge betreut.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit von Rechtsanwalt Lehmann bildet das Immobilienrecht. Weder die im Baurecht gewerblich Tätigen noch die privaten Bauherren legen Wert auf zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an durch anwaltliche Beratung, Rechtssicherheit in der Vertragsgestaltung und –Abwicklung bei der Planung, Errichtung sowie Vertrieb/ Erwerb von Immobilien zu erreichen. Weiters berät Herr Lehmann beim Abschluss vom Nutzungs- und Betriebsverträgen, insbesondere bei Gewerbeimmobilien. Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwalt Lehmann seine Mandanten auch weitgehend bei der Vermittlung von Sachverständigen und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung im Rahmen etwaig notwendiger Beweisverfahren.

Schließlich wird das bewusst eingeschränkte Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei Lehmann durch Übernahme verschiedener Mandate im Arbeitsrecht abgerundet.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohn- und Gehaltsforderungen, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung oder den Problembereich der Kündigung. Auch in diesen Fällen hilft Herr Lehmann mit Rat und Tat weiter.

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