Hans-Joachim Otlewski
Kurzprofil
Hans-Joachim Otlewski gründete seine Einzelkanzlei 1980. Die Büroräume der Kanzlei Otlewski liegen in Berlin-Neukölln etwa drei Minuten vom U-Bahnhof und S-Bahnhof “Neukölln” entfernt. Mandanten mit Pkw können auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld kostenfrei parken.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Otlewski steht Ihnen montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr telefonisch für die Terminabsprache zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende oder vor Ort bei den Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Otlewski berät und vertritt sowohl private Mandanten als auch Gewerbetreibende. Bei Bedarf bestehen hierfür Kontakte zu einem örtlichen Steuerbüro sowie zu einem Notariat.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Hans-Joachim Otlewski - Kirchhofstr. 7
12055 Berlin Neukölln
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 68080800
- Telefax
- +49 (30) 68080816

Fachgebiete/Charakteristika
Hans-Joachim Otlewski wurde 1949 in Berlin geboren. Der 1980 zur Anwaltschaft zugelassene Volljurist studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt. Von 1993 bis 1998 leitete Rechtsanwalt Otlewski die Rechtsabteilung einer großen Berliner Spedition. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Otlewski übernimmt Ihre Mandate aus dem privaten Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht.
Herr Otlewski hat große Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung durch Hunderte von vorbereiteten und eingeleiteten Insolvenzverfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz. Die Verfahren verfolgen jeweils das Ziel der Restschuldbefreiung. Rechtsanwalt Otlewski bietet hier eine Beratung über alle im Zusammenhang damit stehenden Fragen wie Kontopfändung, Lohnpfändung, typische Straftaten von Schuldnern (Eingehungsbetrug, § 266 a StGB, Bankrott, Insolvenzverschleppung), Schufa et cetera.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer oder Auszubildenden und Arbeitgeber. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers oder Auszubildenden näher bestimmen (Individualarbeitsrecht). Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, das insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist zudem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt. Eine besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, etwa Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben) oder Änderungskündigung. In Hans-Joachim Otlewski steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.
Im Verkehrsrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Hans-Joachim Otlewski kompetent beraten und betreut.
Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet auch das Vertragsrecht. In der heutigen Praxis werden sehr häufig Verträge auf der Basis diverser Quellen erarbeitet (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen et cetera). Hierbei sind die Verfasser stets bemüht, für sich ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke jedoch häufig in das nichtgewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkte dann nicht eindeutig, so kommt es gerne mal zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Hans-Joachim Otlewski für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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