Frank Walter Grünberg
Kurzprofil
Die von Rechtsanwalt Fank Walter Grünberg im Jahre 1996 gegründete Kanzlei ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht). Es gilt das Motto: “Alles rund ums Auto”. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt sich Herr Grünberg versiert ein für seine Mandantschaft aus Privatleuten, Autohändlern et cetera. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht.
Beratungstermine können montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Herrn Grünberg persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Grünberg ist auch mit einer eigenen Homepage unter www.verkehrsanwalt4you.de im Internet präsent.
Die Kanzleiräume sind in der Karl-Marx-Straße 183, direkt am Karl-Marx-Platz zwischen den U-Bahnhöfen “Neukölln” und “Karl-Marx-Straße”. In der direkt angrenzenden Thomasstraße gibt es gebührenfreie Parkmöglichkeiten.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Frank Walter Grünberg
- Karl-Marx-Str. 183
12043 Berlin
Deutschland
- Telefon
- +49(30) 6269492
- Telefax

Fachgebiete/Charakteristika
Frank-Walter Grünberg wurde 1961 in Bremen geboren. Nach einer Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten arbeitete Herr Grünberg vier Jahre in der Rechtsabteilung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Am Abendgymnasium holte er auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur nach und studierte im Anschluss Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Berlin. Seit 1996 ist Herr Grünberg als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist verheiratet und hat eine Tochter.
Seit jeher wollte Frank-Walter Grünberg den Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Mit Hartnäckigkeit vertritt er die Interessen seiner Mandanten.
Rechtsanwalt Frank-Walter Grünberg ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zum Erwerb der Fachanwaltschaftsbezeichnung muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die rechtliche Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Grünberg möglichst frühzeitig hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).
Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten (Strafzettel, Bußgelder) ist Rechtsanwalt Grünberg Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoßes zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht, können Sie den Bußgeldbescheid auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen lassen. Sehr oft besteht die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Vorwürfe zu wehren. Auch bei Konflikten mit dem Fahrpersonalgesetz et cetera steht Rechtsanwalt Grünberg Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Das Verkehrsstrafrecht kommt zum Zuge, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über “bloße” Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Straßenverkehr der Fall ist, und die dann als Strafsache gelten. Rechtsanwalt Grünberg wird Ihnen zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Rechtsanwalt Frank-Walter Günberg berät und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich auch bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, zum Beispiel dem Führerscheinentzug, der Nachschulung, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Führerschein auf Probe. Er berät Sie des Weiteren bezüglich “Führerscheintourismus”, Fahrtenbuchauflage und Punkteabbau.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Rechtsanwalt Grünberg steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Grünberg damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Grünberg die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Frank Walter Grünberg bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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