Dr. Friedrich Seggebruch

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts Dr. Friedrich Seggebruch liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und besteht seit 1998. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten im Bereich des Zivilrechtes als auch von Unternehmen im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechtes ab. Insbesondere widmet sich Dr. Seggebruch auch den mannigfaltigen Problemen im Bereich des Insolvenzverfahrens, welches das bisherige Konkursverfahren abgelöst hat.

Die Kanzleiräume befinden sich in der Damaschkestraße 21, 10711 Berlin, in der Nähe des Kurfürstendamm unweit von der bekannten ”Schaubühne” am Lehniner Platz. Der U-Bahnhof ”Adenauerplatz” der U-Bahn-Linie 7 sowie der S-Bahnhof ”Charlottenburg” der S-Bahn-Linien S5, S7, S9 und S75 sind nur wenige Minuten entfernt. Da die Kanzlei außerhalb der Parkraumbewirtschaftung liegt, finden Sie zudem gebührenfreie Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (f.seggebruch@web.de).

Durch die enge Kooperation mit der MSP Steuerberatungsgesellschaft in Berlin kann die Kanzlei Ihnen auch eine entsprechende steuerliche Beratung vermitteln.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Friedrich Seggebruch
Damaschkestr. 21
10711 Berlin
Deutschland

Telefon
+49(30) 3277560
Telefax
+49(30) 32775610
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Friedrich Seggebruch wurde 1960 in Stadthagen (Niedersachsen) geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1981 bis 1986 an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. 1990 wurde er zum Thema ”Verarbeitungsklauseln in kritischer Zeit vor Konkurseröffnung” promoviert. Gleichfalls seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und nunmehr berechtigt, vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Dr. Seggebruch ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Berliner Anwaltsverein. Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ferner besteht eine Mitgliedschaft im Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.

Rechtsanwalt Dr. Friedrich Seggebruch berät und vertritt Sie vornehmlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten unter besonderer Berücksichtigung des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Haftungsrechts.

Das Haftungsrecht umfasst alle Belange, die im Zusammenhang mit der Verursachung eines Schadens stehen, und regelt die Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz. Dies ist zum Beispiel bei einer Vertragspflichtverletzung der Fall, wenn das Recht der Leistungsstörung zu Tragen kommt. Ferner umschließt das Haftungsrecht das Deliktsrecht bei nichtvertraglichen Beziehungen. So können sich etwa Geschäftsführer von Unternehmungen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Finanzämtern haftbar machen. Rechtsanwalt Dr. Seggebruch berät Sie in allen derartigen Fällen sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Seggebruch stellt darüber hinaus das Insolvenzrecht dar. Er hat jahrelange Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Erfahrung zeigt, dass es bei Eintritt einer Krise besonders wichtig ist, sich frühzeitig über die rechtlichen Folgen der wirtschaftlichen Gegebenheiten Klarheit zu verschaffen, damit die Problemlagen beherrschbar bleiben. Je mehr Zeit zu Beginn vergeudet wird, um so geringer ist später die Chance des Unternehmenserhalts. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Dr. Seggebruch verfügt aufgrund seiner praktischen Erfahrung über einschlägige Kenntnisse der Insolvenzabwicklung und vermag auch eng mit anderen Insolvenzverwaltern zusammenzuarbeiten. Er berät aber auch Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucherinsolvenz) und hilft Ihnen bei der Antragsstellung oder Durchsetzung von Forderungen, berät zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder bereitet mit Ihnen gegebenenfalls auch einen Insolvenzplan vor. Mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens können Sie als Schuldner Ihren Gläubigern einen Sanierungsvorschlag unterbreiten. Ist dieses Verfahren vornehmlich für den gewerblich tätigen Schuldner gedacht, so kommt für den privaten Schuldner die Erlangung von Restschuldbefreiung in Betracht. Rechtsanwalt Dr. Seggebruch bereitet in diesen Fällen die erforderlichen Verfahrensschritte für Sie vor.

Da umfassende Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Begleitung von Insolvenzen von großer Bedeutung sind, liegen weitere Tätigkeitsschwerpunkte Dr. Seggebruchs auf diesen Rechtsgebieten. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG) und das Gesellschaftsrecht hinzu.

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft (eG), die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht enthält darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Rechtsanwalt Dr. Seggebruch berät und betreut Sie auf allen handelsrechtlichen Gebieten. Dabei gestaltet, entwirft und überprüft er zum Beispiel Handelsvertreterverträge, Kauf- und Lieferverträge sowie Franchise-Verträge. Er berät und vertritt Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de