Jens Trurnit
Kurzprofil
Die Kanzlei Dr. Klaus Held — Jens Trurnit Rechtsanwälte in Waiblingen wurde bereits 1966 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Held gegründet. Nachdem der Gründer in den Ruhestand getreten war, übernahm Rechtsanwalt Jens Trurnit am 01.07.2005 die Leitung der Kanzlei. Heute arbeitet Rechtsanwalt Trurnit mit Ruthild Burgardt-Engelmann, Fachanwältin für Familienrecht, in Bürogemeinschaft.
Sie finden die Kanzlei Trurnit auf der Bahnhofstraße in der Waiblinger Innenstadt über der Firma “Stoff Eisele”. Das Gebäude ist gegenüber dem Supermarkt “Plus”. Mandanten mit Pkw können auf dem Parkplatz des Supermarktes parken. Die Bushaltestelle Blumenstrasse mit den Linien 201, 202, 204, 205, 206, 207, 209, 211 und 212 liegt direkt vor dem Kanzleigebäude, der Bahnhof ist etwa fünfhundert Meter entfernt.
Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr erreichbar. Termine können während dieser Zeiten individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei sind im Mandanteninteresse bei Bedarf und nach Absprache auch Termine außerhalb der genannten Kanzleizeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Jens Trurnit - Bahnhofstr. 28
71332 Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49(7151) 52711
- Telefax
- +49(7151) 18649

- Homepage
- http://www.anwaltskanzlei-waiblingen.de
Fachgebiete/Charakteristika
Jens W. Trurnit wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Er studierte von 1993 bis 1997 an den Universitäten in Bremen und Tübingen Rechtswissenschaft. Anschließend absolvierte er das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Ellwangen. Seit 2001 ist der Jurist als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2001 bis 2003 arbeitete er in einer überwiegend zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Schwäbisch Gmünd als freier Mitarbeiter. 2003 erfolgte die Kanzleigründung in Düsseldorf. Seit Mitte 2005 ist der Kanzleisitz nunmehr in Waiblingen, wo Rechtsanwalt Trurnit die Kanzlei Dr. Held nach dessen Eintritt in den Ruhestand übernehmen konnte. Herr Trurnit spricht Deutsch und Englisch.
Rechtsanwalt Jens Trurnit berät und vertritt seine privaten und gewerblichen Mandanten hauptsächlich im Zivilrecht und Strafrecht. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherinsolvenzrecht, Handelsvertreterrecht und allgemeines Strafrecht.
Im Mietrecht und Pachtrecht vertritt Jens Trurnit Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Miet- und Pachtrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Mieterhöhung, Räumung, Räumungsklage et cetera.
Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Trurnit im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Trurnit berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht. Dies umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Einen großen Schwerpunkt Herrn Trurnits bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Trurnit aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, fordert Jens W. Trurnit zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten an. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, Verkehrskontrolle, Rotlichtverstoß, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) et cetera. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Wenden Sie sich bei Problemen aus dem Verkehrsrecht vertrauensvoll an Rechtsanwalt Trurnit.
Jens W. Trurnit hat große Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung durch zahlreiche vom ihm vorbereitete und eingeleitete Insolvenzverfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz. Die Verfahren verfolgen jeweils das Ziel der Restschuldbefreiung. Herr Trurnit bietet hier eine Beratung über alle im Zusammenhang damit stehenden Fragen wie Kontopfändung, Lohnpfändung, typische Straftaten von Schuldnern (Eingehungsbetrug, § 266 a StGB, Bankrott, Insolvenzverschleppung), Schufa et cetera.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Jens Trurnit die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Jens Trurnit.
Das Handelsvertreterrecht ist eines der interessantesten Rechtsgebiete des Handelsrechts. Da der Handelsvertreter selbstständiger Dienstleister ist, ergeben sich vielfältige Bezüge zum Arbeitsrecht, insbesondere Abgrenzungsfragen. Neuerdings ergeben sich auch Rechtsprobleme im Bereich Sozialrecht. Jens Trurnit berät und vertritt Handelsvertreter und Unternehmer bei allen Fragen rund um das Handelsvertreterverhältnis. Gleichgültig, ob Sie Versicherungsvertreter oder Warenvertreter sind oder beschäftigen. Zum Handelsvertreterrecht gehören beispielsweise folgende Fragen: Abgrenzungsfragen - Handelsvertreter – angestellter Reisender, Höhe der Provision, Bezirksvertreterprovision, Stornoreserve, Ausgleichsansprüche – Berechnung und Durchsetzung, Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot oder Verwendung von Kundenlisten. Für diese und andere Probleme ist Rechtsanwalt Trurnit für Sie der geeignete Ansprechpartner.
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