Peter Hille

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Im Jahre 1993 gründete Herr Peter Hille seine Kanzlei in Wiesloch. Diese befindet sich in einem freistehenden Haus an einem kleinen Hang, in der Nähe des Waldstadions. Die Kanzlei ist bequem sowohl mit dem Bus als auch mit dem Auto sehr gut zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich ausreichend Parkmöglichkeiten direkt vorm Haus.

Rechtsanwalt Hille ist auf den Gebieten des Familienrecht, des Erbrechts, des Baurechts, des Wirtschaftsrechts und des Immobiliarrechts, sowohl national als auch international, tätig.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind von montags bis freitags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr. In dringenden Fällen können Sie Herrn Hille auch rund um die Uhr über sein Handy erreichen. Termine vereinbart Rechtsanwalt Hille nur selbst, damit er sich von Anfang an ein individuelles Bild des betreffenden Sachverhaltes zeichnen kann. Auf Wunsch nimmt er auch gerne Termine außer Haus wahr.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Peter Hille
In der Bohn 11
69168 Wiesloch
Baden-Württemberg
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Herr Peter Hille wurde 1960 in Karlsruhe geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und besuchte Vorlesungen in den Bereichen Psychologie, Psychatrie, Medizin und Volkswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Anschließend absolvierte er seine Referendariatszeit am Landgericht Heidelberg. Bevor Herr Hille 1993 als Rechtsanwalt zugelassen wurde arbeitete er bei einer Kanzlei in Kalifornien, half bei der Übersetzung eines Buches in Harvard und war in Straßburg beim Europaparlament tätig.

Durch seine internationalen Tätigkeiten spricht Rechtsanwalt Hille fließend Englisch und Französisch, besitzt gute Kenntnisse in Italienisch und Grundkenntnisse in der spanischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte hat Herr Hille auf das Familienrecht gelegt. Das Ehe- und Familienrecht stellt eines der sensibelsten Rechtsgebiete sowohl für den Ratsuchenden als auch für den Anwalt dar. Kennzeichnend für alle familienrechtliche Mandanten ist die persönliche Betroffenheit.

Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Kommt es zu Spannungen in der Ehe und wollen die Ehepartner oder will ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen, erfolgt eine Trennung. Rechtsanwalt Hille informiert in einem solchen Falle seine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates. Gerade bei vermögenden Partnern ist es sinnvoll, sich schon vor einer Eheschließung zu den Themen Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe anwaltlichen Rat einzuholen.

Da gerade das Erbrecht viele Verbindungen mit dem Familienrecht aufweist, liegt hier ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Hille. Gerade mit dem Tod mag man sich in unserer Gesellschaft nicht gerne befassen. Aber jeder, ob natürliche oder juristische Person, wird früher oder später mit Fragen und Problemen des Erbrechts konfrontiert.

Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass ordnungsgemäß geregelt ist, berät Rechtsanwalt Hille sie umfassend und kompetent über die gesetzliche und die gewillkürte Vermögensnachfolge und informiert sie zu der Errichtung eines Testamentes, eines Vermächtnisses, einer Stiftung, der Erstellung eines Erbvertrages oder der Schenkung unter Lebenden.

Falls ein Erbfall eintritt steht er Erben bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Erb-, Erbersatz-, Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Vermächtnissen, Erfüllung von Auflagen und Teilungsanordnungen zur Seite. Außerdem berät er Erben zur Beschränkung der Erbenhaftung, zur Nachlassinsolvenz, zur Nachlassverwaltung, zur Erbschaftssteuer und erstellt Inventar- und Nachlassverzeichnisse.

Ebenso hat Rechtsanwalt Hille einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt auf das Baurecht gesetzt. Beim Hausbau entzünden sich oftmals grundlegende Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Bauherrn, bzw. Hausbesitzern aufgrund von Mängeln am Eigenheim. Bei den Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel steht Herr Hille mit Rat und Tat an Ihrer Seite und macht gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche, wie die Beseitigung von Baumängeln, Minderung oder Schadensersatz geltend. Aber auch bei der Überprüfung der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von Vertragsstrafen, bei einem Streit um Bausicherheiten oder der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen unterstützt Herr Hille Bauherren.

Der Bauhandwerker selbst hat oft mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden zu kämpfen, bei denen es sich um den privaten Bauherrn handeln kann, oder auch um gewerbliche Auftraggeber, wie Wohnbaugesellschaften, Generalunternehmer oder ähnliche. Hier vertritt Herr Hille seine Mandanten vor allem bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen.

Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Aus diesem Grund liegt eine zusätzliche Stärke von Herrn Hille im Immobiliarrecht. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet insbesondere den Grundstückskauf und -verkauf, Bauträgerverträge, Projektentwicklung, Erbbaurechtsverträge, Übergabeverträge und Teilungserklärungen. Er berät sie unter anderem zu Formbedürftigkeit von Grundstückskäufen, zu Ansprüchen des Grundstückskäufers wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags, zum gescheiterten Grundstückskaufvertrag und zur Berechnung des Schadensersatzes beim Grundstückskauf.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Hille Fachmann für alle Fragen, die das Wirtschaftsrecht betreffen. Dieses Rechtsgebiet umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutende Rechtsregeln untereinander. Herr Hille vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise in Fragen der Unternehmensgründung, des Gesellschaftsrechtes, Handelsrechtes, Handelsvertreterrechtes, Wettbewerbsrechtes, vertragsrechtlicher Fragen, der verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, wie Gewerberecht, Betriebsanlageverfahren, Arbeitnehmerschutz, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.

Gerade durch seine Vielsprachigkeit und den guten Kontakten ins Ausland, insbesondere zu Kanzleien in Kalifornien, Japan und Frankreich, kann Rechtsanwalt Hille Sie auch zu internationalen Rechtsfragen sachgerecht informieren. So hat er zum Beispiel auch schon eine Scheidung in Australien durchgeführt.

Auch pflegt er gute Kontakte zu einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und zu einem Inkassounternehmen, so dass er sie auch fachübergreifend beraten kann.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Karlsruhe ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

In seiner Freizeit gibt Rechtsanwalt Hille regelmäßig Sportunterricht an der Universität in Heidelberg.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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