Dr. Andrzej Remin

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte, gegründet 1984, ist eine internationale mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Niederlassungen in Köln, Wien, Krakau und Zürich. Die vier Juristen der Kanzlei vertreten zwar hauptsächlich Mandanten aus Polen, Russland und der Ukraine, wenden den Blick aber auch Richtung Westen. Zum Mandantenstamm zählen beispielsweise die wichtigsten Versicherungsgesellschaften in Spanien, Portugal und Italien. Schwerpunkte der Tätigkeit sind das Wirtschaftsrecht und Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen sowie österreichisch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen.

In den genannten Schwerpunkten erfolgt die Vertretung der Mandanten vor nationalen Gerichten in Deutschland, Polen und Österreich sowie vor internationalen Schiedsgerichten. Der Kanzleiinhaber Dr. Andrzej Remin ist derzeit europaweit der einzige in vier Ländern (Deutschland, Polen, Schweiz und Österreich) zugelassene Rechtsanwalt. Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte begleitet ihre Mandanten von der ersten Stunde der Vertragsverhandlung über die Vertragserrichtung bis zur eventuellen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kanzlei vertritt des Weiteren zahlreiche Mandate in erbrechtlichen Angelegenheiten. Dr. Andrzej Remin ist darüber hinaus Fachanwalt für Erbrecht und vertritt viele erbrechtliche Mandate grenzüberschreitend. Die Kanzlei ist daher auch international für Erbrecht ausgerichtet.

Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte arbeitet grenzüberschreitend mit ausländischen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien zusammen. Somit ist eine fundierte und zuverlässige Wahrnehmung Ihrer Interessen in den USA, Portugal, Spanien, Deutschland, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz und der Ukraine ständig gewährleistet.

Die Wiener Kanzlei ist im Wiener VII. Bezirk. Sie ist dort leicht mit der U-Bahn zu erreichen.

Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind auf Wunsch auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten möglich. Die Mandate werden je nach Fachgebiet oder Mandantenwunsch an die einzelnen Rechtsanwälte vergeben.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Andrzej Remin
Neubaugasse 68
1070 Wien 7. Bezirk: Neubau

Österreich

Telefon
+43 (1) 4038715
Telefax
+43 (1) 4090282
E-Mail
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Homepage
http://www.remin.eu


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte, gegründet 1984, ist eine internationale mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Niederlassungen in Köln, Wien, Krakau und Zürich. Die vier Juristen der Kanzlei vertreten zwar hauptsächlich Mandanten aus Polen, Russland und der Ukraine, wenden den Blick aber auch Richtung Westen. Zum Mandantenstamm zählen beispielsweise die wichtigsten Versicherungsgesellschaften in Spanien, Portugal und Italien. Schwerpunkte der Tätigkeit sind das Wirtschaftsrecht und Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen sowie österreichisch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen.

In den genannten Schwerpunkten erfolgt die Vertretung der Mandanten vor nationalen Gerichten in Deutschland, Polen und Österreich sowie vor internationalen Schiedsgerichten. Der Kanzleiinhaber Dr. Andrzej Remin ist derzeit europaweit der einzige in vier Ländern (Deutschland, Polen, Schweiz und Österreich) zugelassene Rechtsanwalt. Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte begleitet ihre Mandanten von der ersten Stunde der Vertragsverhandlung über die Vertragserrichtung bis zur eventuellen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kanzlei vertritt des Weiteren zahlreiche Mandate in erbrechtlichen Angelegenheiten. Dr. Andrzej Remin ist darüber hinaus Fachanwalt für Erbrecht und vertritt viele erbrechtliche Mandate grenzüberschreitend. Die Kanzlei ist daher auch international für Erbrecht ausgerichtet.

Die Kanzlei Remin Rechtsanwälte arbeitet grenzüberschreitend mit ausländischen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien zusammen. Somit ist eine fundierte und zuverlässige Wahrnehmung Ihrer Interessen in den USA, Portugal, Spanien, Deutschland, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz und der Ukraine ständig gewährleistet.

Die Züricher Kanzlei ist im Stadtzentrum, etwa dreihundert Meter von der Bahnhofstraße entfernt. Sie ist dort leicht vom Bahnhof zu Fuß zu erreichen.

Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind auf Wunsch auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten möglich. Die Mandate werden je nach Fachgebiet oder Mandantenwunsch an die einzelnen Rechtsanwälte vergeben.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin ist ein Spezialist für alle Fragen rund um das Erbrecht. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde er 2005 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Der Jurist unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Er ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Dr. Andrzej Remin im Rotary-Club.

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