Volker Hackenberg
Fachgebiete/Charakteristika
Volker Hackenberg wurde am 19.8.1960 in Essen geboren. Nach Beendigung der Schulausbildung, die im Jahre 1979 mit dem Abitur abgeschlossen wurde, studierte er zunächst ein Semester Betriebswirtschaften an der Ruhr-Universität Bochum Betriebswirtschaften und wechselte dann im Sommersemester 1980 an die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bochum. Im Sommer 1985 wurde das Studium mit einem Prädikatsexamen beendet. Daran schloss sich dann das Referendariat beim Landgericht Essen an, welches im Jahre 1989 beendet wurde. Unmittelbar danach trat er in die Anwaltskanzlei des Kollegen Ecke in Oberhausen ein. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit zeigte sich dann immer mehr, dass eine qualifizierte Beratung des Mandanten nur dann möglich ist, wenn hier Zusatzqualifikationen erworben werden. Dieser Aufgabe hat sich Rechtsanwalt Hackenberg dann gestellt und hat, um die Beratung der Mandanten auch qualifiziert und praxisgerecht darzubieten, zunächst die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht absolviert. Daran schloss sich die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht an, die dann noch ergänzt wurde durch die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht. Aufgrund der berufsrechtlichen Vorgaben ist es zurzeit nur gesetzlich erlaubt, zwei Fachanwaltstitel zu führen, wobei Rechtsanwalt Hackenberg den Fachanwalt für Familienrecht und Insolvenzrecht führt und gleichzeitig nur darstellt, dass er die Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert hat.
Neben der reinen juristischen Tätigkeit in der Anwaltskanzlei ist Herr RA Volker Hackenberg noch Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Insolvenzrecht beim Deutschen Anwaltsverein (DAV). Hinzu kommt noch eine Dozententätigkeit von Herrn Hackenberg im Rahmen der Referendararbeitsgemeinschaften beim Landgericht Duisburg und Landgericht Wuppertal. Dort wurde bis zum Jahre 2008 das Insolvenzrecht von ihm betreut und es wird zukünftig das allgemeine Zivilrecht als Schwerpunkt der Referendarausbildung von ihm gelehrt.
Neben diesen Tätigkeiten wird von Rechtsanwalt Hackenberg auch Rechtsfortbildung betrieben, die sich darin widerspiegelt, das in den letzten Jahren eine Vielzahl von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften erschienen sind, die sich überwiegend mit insolvenzrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Problemstellungen befassen. Hier ist zukünftig zu erwarten, dass in den nächsten Monaten noch weitere Veröffentlichungen folgen, die sich insbesondere mit insolvenzrechtlichen Problemstellungen und allgemeinen zivilprozessualen Problemen im Rahmen des Insolvenzrechts befassen. Diese Rechtsfortbildung dient auch dem Interesse des Mandanten, da hier theoretisch Probleme gelöst werden, die dann in die Praxis für den Mandanten und zugunsten des Mandanten umgesetzt werden.
Aufgrund der spezialisierten Ausbildung von Rechtsanwalt Hackenberg wurde er bereits in der Vergangenheit häufiger durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mit der Abwicklung und der Krankheitsvertretung von Rechtsanwaltskanzleien betraut, wobei sich die Tätigkeit nicht nur auf den Bereich Oberhausen bezog, sondern auf den Bereich des Einzugsbereichs der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Auch hier ist zu erwarten, dass zukünftige Bestellungen erfolgen zugunsten der Mandanten und zum Schutze der Mandantenschaft.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Volker Hackenberg ist die Bearbeitung von Mandaten aus dem Insolvenzrecht, Steuerrecht und dem Familienrecht.
Aufgrund der Ausbildung und der Schwerpunktbildung werden von Herrn Rechtsanwalt Volker Hackenberg im Rahmen der Kanzleistruktur die insolvenzrechtlichen Mandate betreut.
Der Kernbereich der Bearbeitung der Mandate bildet sicherlich die insolvenzrechtliche Problemstellung, wobei eine Schwerpunktbildung die Bearbeitung der Verbraucherinsolvenzen darstellt. Hierbei wird dem Mandanten eine qualifizierte Bearbeitung der Verbraucherinsolvenzen angeboten, die beginnt mit der Übertragung des Mandats bis zur Insolvenzantragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht und der weiteren Betreuung des Mandats im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens. Diese Arbeit kann in qualifizierter Form nicht durch Herrn Rechtsanwalt Hackenberg alleine geführt werden, sondern er wird hierbei tatkräftig durch ein qualifiziertes Team von Mitarbeitern unterstützt, die sich im Rahmen der Insolvenz besonders um die Belange der Mandanten kümmern und ihn tatkräftig unterstützen. Besonders hervorzuheben ist hier die Unterstützung durch Frau Larissa Martin, die auch eine spezielle Ausbildung im Insolvenzrecht besitzt und den Insolvenzantrag des Mandanten vorbereitet. Hierbei ist es in der Kanzlei selbstverständlich, dass die Mitarbeiter hier die Möglichkeit besitzen, sich mehrfach im Jahr fortzubilden. Ohne die notwendige Teamarbeit ist eine gute und umfassende Beratung des Mandanten nicht möglich, was sich gerade in der Kanzlei darin zeigt, dass dem Mandanten kompetente Mitarbeiter im Rahmen des Teams zur Verfügung stehen. Diese Teamarbeit ist für Rechtsanwalt Volker Hackenberg besonders wichtig, so dass ein freundschaftlicher Umgang zwischen Anwalt und Mitarbeiter gepflegt wird.
Aufgrund dieser Schwerpunktbildung ist es auch selbstverständlich, dass Rechtsanwalt Hackenberg sich hier nicht nur im Rahmen der Pflichtfortbildungen im Jahr weiterbildet, sondern darüber hinaus auch sonstige Fortbildungsveranstaltungen wahrnimmt, um den Mandanten auch über den neuesten Stand von Spezialproblemen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu informieren. Neben diesen Fortbildungen ist es für Rechtsanwalt Hackenberg eigentlich selbstverständlich, dass in der Kanzlei der Zugriff auf alle Datenbanken des Insolvenzrechts möglich ist und auch die neueste Literatur und die gängigen Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht vorgehalten werden. Durch diese umfassende Informationsbeschaffung ist es für Rechtsanwalt Hackenberg möglich, die Mandanten umfassend und sachgerecht im Bereich der Verbraucherinsolvenzen zu beraten und zu betreuen.
Neben der Bearbeitung von Mandaten in Verbraucherinsolvenzen bildet hier ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Hackenberg auch die Bearbeitung der Mandate in Regelinsolvenzen, wobei hier nicht nur die Regelinsolvenz als Schwerpunkt zu sehen ist, sondern auch die Beratung des Mandanten in der Krise und im Bereich der Sanierung. Diese Arbeit kann dadurch fachgerecht bearbeitet werden, da im Rahmen der abgeschlossenen Fachanwaltsausbildung Rechtsanwalt Hackenberg ein Schwerpunkt im Bereich der Sanierung und der Krisenbewältigung lag. Hier kommt es Rechtsanwalt Hackenberg besonders zu gute, dass er auch eine theoretische Ausbildung im Steuerrecht besitzt und somit auch die speziellen steuerrechtlichen Fragestellungen bearbeiten kann, die häufig auch steuerstrafrechtliche Probleme nach sich ziehen. Da Rechtsanwalt Volker Hackenberg diese Probleme erkannt hat, hat er sich entschlossen, hier auch eine weitere Hochschulausbildung im Steuerstrafrecht zu absolvieren, damit auch in diesem Bereich der Mandant eine fachgerechte Vertretung erlangt. Gerade im Bereich von zu erwartenden Regelinsolvenzverfahren stellen sich erhebliche Probleme für den Mandanten mit nicht unerheblichen strafrechtlichen Problemen, die zu bewältigen sind. Diese Leistung kann in der Kanzlei erbracht werden, da die Rechtsberatung aus einer Hand erbracht wird. Die gesamte Palette einer Vorbereitung einer Regelinsolvenz wird durch Rechtsanwalt Hackenberg abgedeckt, so dass auch der Mandant eine umfassende Beratung in einer Sanierung und auch eines eventuellen Insolvenzplanverfahrens erwarten kann. Dabei kann der Mandant auch erwarten, dass hier nicht nur die entsprechende Bearbeitung des Falles im Vordergrund steht, sondern auch die Kostenfolge. Gerade in der Krise des Mandanten in der Verbraucherinsolvenz und in der Regelinsolvenz steht für den Mandanten die Bearbeitung des Falles im Vordergrund, sondern auch die durch die Insolvenz anfallenden Kosten. Rechtsanwalt Volker Hackenberg achtet hier insbesondere auf die anfallenden Kosten und versucht diese im Interesse des Mandanten möglichst niedrig zu halten, um hier zufriedene Mandanten zu gewinnen, die mit der Arbeit der Kanzlei zufrieden sind und die Kanzlei weiterempfehlen. Sie werden im Rahmen des anbahnenden Mandatsverhältnisses im Vorfeld über die anfallenden Kosten umfassend informiert, so dass der Mandant auch „die Angst“ vor dem Besuch des Anwalts verliert. Eine Beratung im Vorfeld kostet zwar Geld, kann jedoch im Nachhinein viel Geld ersparen, da vermeidbare Fehler vermieden werden. Kostenfragen können selbstverständlich auch kompetent durch Mitarbeiter von Rechtsanwalt Hackenberg bearbeitet werden, wobei dem Mandanten hier auch die Möglichkeit zur Verfügung steht per Email (info@ecke-hackenberg.de) Fragen an die Kanzlei zu richten.
Eng verzahnt mit dem Insolvenzrecht ist auch das Steuerrecht. Steuerrechtliche Fragen entstehen hier sowohl im Insolvenzrecht, als auch im Familienrecht. Steuerrechtliche Fragen haben in der Insolvenz des Mandanten nicht unerhebliche Auswirkung. Dieses wurde bei Rechtsanwalt Hackenberg erkannt, so dass er die Fachanwaltsausbildung absolviert hat im Steuerrecht. Die theoretische Ausbildung wurde abgeschlossen, wobei Rechtsanwalt Hackenberg den Fachanwaltstitel nicht führen darf, da eine Beschränkung auf zwei Fachanwaltstitel im Rahmen der BRAO nur zugelassen ist. Um jedoch auch dem Mandanten hier eine ausreichende und kompetente Information zu ermöglichen, wurde die Fachausbildung absolviert, so dass eine Beratung des Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts möglich ist. Gerade auch im Rahmen der Globalisierung und der speziellen Fragestellungen im Steuerrecht ist eine Ausrichtung auf die Probleme der Mandanten notwendig. Diese Probleme werden durch Rechtsanwalt dadurch bewältigt, dass hier die entsprechenden einschlägigen steuerrechtlichen Standardwerke vorgehalten werden und ein Zugriff auf die steuerrechtlichen Datenbanken möglich ist. Damit kann jede spezielle Fragestellung des Mandanten, die sich auf die steuerrechtlichen Probleme stellt, bearbeitet werden.
Steuerrecht und Insolvenzrecht sind verzahnt und führen hier auch zu steuerstrafrechtlichen Fragestellungen. Diese Probleme wurden nach Auffassung von Rechtsanwalt Volker Hackenberg nicht in einem ausreichenden Maße bearbeitet, so dass er hier auch dem Mandanten Lösungen anbieten wollte. Diese Lösung sah Rechtsanwalt Volker Hackenberg nur in einer Spezialausbildung im Steuerstrafrecht. Diese Ausbildung wird zur Zeit absolviert an einer deutschen Hochschule im Bereich des Fernstudiums, so dass hier auch in Kürze der Hochschulabschluss zu erwarten ist. In diesem Fall kann dann auch eine umfassende Beratung des Mandanten zum Steuerstrafrecht erfolgen, wobei schon bis jetzt eine Vielzahl von steuerstrafrechtlichen Mandaten mit Erfolg beendet wurden. Diese Erfolge sollen noch untermauert werden durch die Hochschulausbildung. Neben der reinen steuerrechtlichen Tätigkeit zeigt sich auch die Qualität hier darin, dass umfassende Buchhaltungskenntnisse bestehen, die untermauert werden durch entsprechende Bestnoten im Rahmen der Buchhaltungsaufgaben im Rahmen der Fachanwaltslehrgänge zum Insolvenzrecht und dem Steuerrecht. Der Mandant kann sich hier wohl aufgehoben fühlen, da alle steuerrechtlichen Fragen einer umfassenden Begutachtung unterzogen werden. Qualität bedeutet dabei nicht teuer, sondern es bedeutet, dass die Qualität sich an den Belangen der Mandanten orientieren muss.
Neben diesen Fachgebieten deckt Rechtsanwalt Volker Hackenberg auch das Familienrecht ab. Der Fachanwaltstitel für Familienrecht war dabei für ihn selbstverständlich, so dass auch hier der Mandant eine qualifizierte Beratung in allen Fragen des Familienrechts erwarten kann. Hierbei wird der Mandant nicht nur in der Frage der Scheidung umfassend beraten, sondern auch in allen Fragen, die sich insbesondere mit einer Trennung stellen. Hier versucht Rechtsanwalt Hackenberg nicht nur alle möglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mandanten auszuschöpfen, sondern er versucht hier auch die Befriedung der Parteien zu erreichen, wie es bei Mediationen üblich ist. Qualifizierte Beratung der Mandanten endet für Rechtsanwalt Hackenberg hier nicht nur bei den eigentlichen Problemen des Scheidungsrechts, sondern die Beratung erstreckt sich dabei auch auf aufkommende Fragen zum Umgangsrecht, Sorgerecht und insbesondere zum Zugewinnausgleich. Diese Fragen können umfassend beantwortet werden, wobei auch die Kostenfrage nicht aus außer Acht gelassen werden. Es stellt sich für den Mandanten immer wieder die Frage: Was kostet es? Diese Fragen können umfassend durch ihn bearbeitet werden. Auch alle Fragen, die sich im Umfeld des Familienrechts stellen werden bearbeitet und praxisnah gelöst, wobei aufgrund seiner sprachlichen Fähigkeiten natürlich auch Fragen des internationalen Familienrechts sachgerecht bearbeitet werden.
Im Rahmen der vorstehend dargebotenen Darstellung ist es auch selbstverständlich, dass auch allgemeine Fragen des Zivilrechts und deren Problemlösungen dem Mandanten geboten werden. Die Lösung der Probleme können im Rahmen der Bearbeitung geboten werden, da die Dozententätigkeit von Rechtsanwalt Hackenberg sich auf das allgemeine Zivilrecht bezieht und hier eine Lösung schnell gefunden werden kann. Die Befähigung zur Bearbeitung des allgemeinen zivilrechtlichen Mandats zeigt sich bei Rechtsanwalt Volker Hackenberg insbesondere darin, dass er hier ein Prädikatsexamen vorzuweisen hat und aufgrund der Spezialausbildung auch mit allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts betraut ist.
Insgesamt kann daher hier gesagt werden, dass der Mandant bei der Beauftragung von Rechtsanwalt Volker Hackenberg gut aufgehoben ist und eine qualifizierte Rechtsberatung erwarten kann.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Volker Hackenberg
- Gerichtstr. 18
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- Telefax
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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