Pia-Alexandra Kappus

Kanzlei Poppe & Poppe

Fachgebiete/Charakteristika

Die 1965 geborene Rechtsanwältin Pia–Alexandra Kappus studierte von 1984 bis 1988 in Frankfurt am Main und Saarbrücken. Sie spezialisierte sich zunächst im Strafrecht, welches sie heute nur noch im Verkehrsstrafrecht praktiziert. Nach erfolgreicher Referendarzeit in Frankfurt am Main ist sie dort seit Anfang 1992 als Rechtsanwältin tätig. Frau Kappus ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Die Juristin ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie veröffentlicht gelegentlich Fachartikel in Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

Seit einigen Jahren liegen ihre Hauptschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Dementsprechend ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und erwirbt derzeit, da der “Fachanwalt für Verkehrsrecht” nunmehr neu geschaffen wurde, die Qualifikation zur Fachanwältin für Verkehrsrecht. Neben Verkehrs- und Arbeitsrecht liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht.

Frau Rechtsanwältin Kappus  verfügt über eine langjährige, umfassende und intensive Prozesserfahrung sowohl als Vertreterin von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern sowie in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und der Vertretung von Verkehrszivilsachen sowie Mietsachen.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Kappus Sie in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Sie steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Pia –Alexandra Kappus vertritt häufig die Arbeitnehmerseite. Allerdings wissen auch die von ihr regelmäßig vertretenen Arbeitgeber es zu schätzen, dass sie durch ihre frühzeitige Beratung einen rechtssicheren Arbeitsvertrag abgeschlossen oder eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen und damit letztlich viel Geld gespart haben.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung FAO zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktischer Erfahrungen im Beruf vermittelt wird. Fachanwälte müssen in jedem Kalenderjahr mindestens zehn Zeitstunden Fortbildungsveranstaltungen nachweisen, dadurch wird gewährleistet, dass die Fachanwälte jeweils auf dem aktuellen theoretischen und praktischen Kenntnisstand ihres Spezialgebietes sind.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei  aber häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwältin Pia-Alexandra Kappus aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird.
Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten.

Die Rechtsanwältin macht  umgehend Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und  berät sie über ihre Chancen und Risiken bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die hierfür erforderliche Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten Sie grundsätzlich nur über einen Anwalt und auch dies wird selbstverständlich von der Kanzlei Poppe aus sofort veranlasst.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie z.B. Unfallflucht wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwältin Kappus kompetent beraten und betreut.

Rechtsanwältin Kappus übernimmt in der Kanzlei Poppe & Poppe auch Ihre Mandate aus dem Mietrecht und vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Publikationen

Rechtsanwältin Kappus veröffentlicht gelegentlich auch Artikel in juristischen Fachzeitschriften, so beispielsweise in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 2003 über “Die Rotlichtrechtsprechung des BGH in der Vollkaskoversicherung”.

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