Hans-Ulrich Poppe

Kanzlei Poppe & Poppe

Fachgebiete/Charakteristika

Hans–Ulrich Poppe ist seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Hans–Ulrich Poppe seit 1990 auch als Notar tätig. Er  ist berechtigt  an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.
Herr Poppe, seit 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Hans–Ulrich Poppe berät und vertritt seine Mandanten im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht.

Im Verkehrsrecht geht es vorwiegend um die rechtliche Abwicklung von Schäden, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben.
Die Versicherer gehen zunehmend dazu über, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten und vermitteln dabei dem Geschädigten den Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handle auch im Interesse des Geschädigten .
Tatsächlich  werden häfig unzulässige Abzüge vorgenommen.
Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die Kanzlei Poppe Poppe aufzusuchen, damit von Anfang an die Haftungsfrage kompetent  beurteilt werden kann und sie erfahren, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen. Die Kanzlei Poppe wird ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.

Auch wenn Sie verdächtigt werden einen Verkehrsunfall verursacht, Unfallflucht begangen oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, führt Rechtsanwalt Hans–Ulrich Poppe hier für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht. Als Vertragsanwalt des ADAC - seit 1985 - kümmert er sich intensiv um die Rechte der Verkehrsteilnehmer.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Herrn Rechtsanwalt und Notar Hans-Ulrich Poppe Versicherungsrecht.
2004 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Hans-Ulrich Poppe zum Fachanwalt für Versicherungsrecht ernannt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Auf dem Gebiet Versicherungsrecht verfügt Rechtsanwalt Hans–Ulrich Poppe über eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Vertretung und Beratung .

Das Erbrecht,  ist genau genommen ein Teilbereich des allgemeinen Zivilrechts. In diesem Bereich unterstützt Sie Herr Poppe bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag.
Neben der Einsetzung als Erben kommt auch die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände an bestimmte Personen in Betracht, das so genannte Vermächtnis. Zudem berät Sie Rechtsanwalt Hans–Ulrich Poppe umfassend zu den aktuellen Themen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Für Unternehmen stellt sich automatisch irgendwann die Frage nach einer Unternehmensnachfolge, die sorgfältig vorzubereiten ist. Diesbezüglich empfiehlt sich jedenfalls eine professionelle Beratung. Bei Untenehmen kann eine schlecht geplante Nachfolge sogar das plötzliche Ende bedeuten. Es gilt also, sich in jedem Fall frühzeitig mit der Nachfolge und dem Nachlass zu beschäftigen, sei es als Privatperson oder als Unternehmer. Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Hans–Ulrich Poppe gerne zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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