Joachim Poppe

Kanzlei Poppe & Poppe

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Joachim Poppe wurde 1967 zur Anwaltschaft zugelassen und kann daher auf eine langjährige umfassende Berufserfahrung verweisen. 1970 erfolgte die Ernennung zum Notar, er war damals jüngster Notar in Hessen. Heute ist Herr Poppe bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Joachim Poppe befasst sich im Wesentlichen mit Streitigkeiten aus dem Insolvenzrecht, allgemeinen Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Prozessrecht sowie mit Berufungsangelegenheiten größeren Umfangs. Dies führt zu größtmöglicher Kompetenz im Prozessrecht und im allgemeinen Zivilrecht.

Der Schwerpunkt Wirtschaftsrecht beinhaltet das Gesellschaftsrecht und die Vertragsgestaltung. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Poppe erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Damit eng verknüpft sind die Probleme des im allgemeinen Zivilrechts. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).

Diese fundierten zivilrechtlichen Kenntnisse sind es auch, die die hervorragende und gründliche Vertragsgestaltung der  von Herrn Joachim Poppe als Notar entworfenen Verträge maßgeblich prägen.


 

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