Theodoros Markou

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Rechtsanwalt Theodoros Markou gründete im Jahre 1992 seine eigene Kanzlei im Stadtzentrum von Stuttgart. Das Büro befindet sich im 1. Stock des Eckgebäudes Johannesstrasse/Lerchenstrasse, gegenüber dem Arbeitsgericht Stuttgart (eh. Gebäude der Südwestbank). Im selben Stock befindet sich auch Herr Rechtsanwalt Alexander Knapp und Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Mirling.

Falls Sie mit dem Auto anreisen, befinden sich Parkmöglichkeiten in der Johannesstrasse, Lerchenstrasse, Rosenbergstrasse, Schwabstrasse. Die Kanzlei ist bequem sowohl mit Bussen (Linien 40 und 41), als auch mit der U-Bahn (U2 Endhaltestelle Hölderlinplatz) sowie mit der S-Bahn (S1 bis S6, Haltestelle Rotebühlplatz, Stadtmitte umsteigen auf U2, Richting Hölderlinplatz) sehr gut zu erreichen.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Markou befinden sich auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Strafrechts, Mietrechts, Familienrechts und des Erbrechts. Durch seine umfassenden Kenntnisse in der englischen und griechischen Sprache ist es ihm in den entsprechenden Fällen möglich, diese als Korrespondenzsprachen zu führen

Termine können mit dem Sekretariat von montags bis freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr und an den Nachmittagen montags, dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Theodoros Markou
Hauptstätter Str. 54
70178 Stuttgart West
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (711) 2260272
Telefax
+49 (711) 2260375


 
 

Spezialitäten

Die besondere Spezialität von Herrn Markou sind seine guten Beziehungen nach Griechenland. Hier unterhält er exzellente Kontakte zu einem Netz von Korrespondenzanwälten und Behörden im griechischen Raum, die mit ihm unter anderem bei Fragen bzgl. Immobilien, aber auch bei erbrechtlichen Problemen zusammenarbeiten. Zudem hilft die Nähe zum Griechischen Konsulat bei der Lösung vieler Rechtsfragen die mit Griechenland zusammenhängen.

Als gebürtiger Grieche ist es Herrn Markou vor allem möglich, schnell und unkompliziert Sprachbarrieren, z.B. mit den griechischen Behörden, zu überwinden und zu einer Einigung zu gelangen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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