Moritz Wessel

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Im Jahre 1970 wurde die Kanzlei Wessel & Wessel von Herrn Manfred Wessel gegründet. Das Büro befindet sich direkt im Herzen von München, in unmittelbarer Nähe zum Marienplatz und unweit der weithin sichtbaren gotischen Dom- und Stadtpfarrkirche "Zu unserer Lieben Frau". Aufgrund der zentralen Lage ist die Kanzlei bequem mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Autofahrer haben die Möglichkeit im Opernparkhaus oder im Karstadtparkhaus ihr KFZ abzustellen.

Die Anwälte betreuen ihre Mandanten nahezu im gesamten Spektrum anwaltlicher Tätigkeit, wobei sie im Zivil- Arbeits- und Strafrecht schwerpunktmäßig tätig sind. Weiterhin arbeiten die Anwälte mit Wessel & Wisotzky in Mühlheim an der Ruhr, Maldari und Mazzuti in Rom sowie der Steuerkanzlei Mahlstedt in München zusammen.

Termine könne mit dem Sekretariat von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 vereinbart werden. Auf Wunsch nehmen die Anwälte Termine außer Haus wahr.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Moritz Wessel
Weinstrasse 6
80333 München Altstadt / Lehel
Bayern
Deutschland

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+49 (89) 2234-05
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Homepage
http://www.wessel-wessel.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Moritz Wessel wurde 1966 in der bayerischen Landeshauptstadt München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte auch seine Referendariatszeit in München und an der Botschaft in Rom. 1995 wurde Herr Wessel als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich trat er in die Kanzlei seines Vaters ein.

Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte hat Herr Wessel auf das Mietrecht gelegt. Fast jeder ist vom Mietrecht betroffen. Einige als Vermieter, eine Vielzahl von Menschen jedoch als Mieter. Vor Beginn eines Mietverhältnisses gestaltet und überprüft Herr Wessel Ihren Mietvertrag und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Während des Mietverhältnisses informiert er seine Mandanten zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und von Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Mietereinbauten, zu Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht Herr Wessel bei der Geltendmachung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht und bei einer Räumungsklage zur Seite.

Da es im Arbeitsrecht, ähnlich wie im Mietrecht, oft um Fragen von existentieller Bedeutung geht, hat Rechtsanwalt Wessel auf diesem Rechtsgebiet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Sowohl vor dem Beginn, als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft Rechtsanwalt Wessel Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor.
Der Kern des Arbeitsrechts besteht aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berät Herr Wessel seine Mandanten bei den Fragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Aber auch bei den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Wessel Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei Problemen aus den Bereichen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht.
Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Wessel auf das Forderungsinkasso gesetzt. Zu seinen Mandanten gehören Klein- und mittelständische Unternehmen, aber ebenso Großkunden, die er hinsichtlich der Beitreibung ausstehender Forderungen unterstützt. Er begleitet seine Mandanten mit Rat und Tat von der Erstberatung, die insbesondere Fragen zur Rechnungslegung, Mahnwesen, oder der Vertragsgestaltung beinhaltet über die Durchführung des Mahnverfahrens bis zur anschließenden Zwangsvollstreckung. Zudem berät Rechtsanwalt auch zu den Risiken, gerade bzgl. der entstehenden Kosten, des Forderungsinkassos.

Ebenso gehört das Straßenverkehrsrecht zu den Stärken von Herrn Wessel. Er vertritt Sie sowohl in dem Bereich Unfallhaftung als auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten. Bei der Unfallhaftung geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch der Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Wessel kompetent an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Hierbei kommt es Herrn Wessel durch eine intensive Überprüfung des Tatvorwurfes darauf an, Bußgelder oder Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug zu vermeiden.
Falls es einmal zu einem Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder wegen einer fahrlässigen Körperverletzung kommt, verteidigt Herr Wessel Ihre Rechte und versucht ein faires Verfahren zu garantieren.

Ebenso ist Rechtsanwalt Wessel Fachmann für Strafverteidigungen. Wer zum ersten mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, dem Staatsanwalt oder dem Richter hilflos gegenüber steht. Aus diesem Grund begleitet Herr Wessel Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und er dem Richter Ihre individuelle Situation darlegen kann.
Herr Wessel spricht Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch, wodurch er in der Lage ist, diese Sprachen in den entsprechenden Fällen als Korrespondenzsprachen zu verwenden.
Durch die Mitgliedschaft im Europäischen Anwaltsverein, hat er die Möglichkeit für Sie Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen an fast allen Orten Europas herstellen.

Als Anwalt ist Herr Wessel beim OLG München sowie beim Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen und kann bei allen Amts-, Arbeits-, Sozial- und Landgerichten in Deutschland auftreten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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