Joachim Böckel
Fachgebiete/Charakteristika
Joachim Böckel wurde 1945 in Mainz geboren. Nach der Hochschulreife und dem Militärdienst studierte er in Freiburg und Berlin Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. 1976 trat er in die Kanzlei JR Dr. Böckel & Partner ein. 1984 gründete er seine eigene Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Seit 1985 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hervorzuheben ist die Tätigkeit an der Fachhochschule Mainz als Lehrbeauftragter für Zivilrecht, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Er steht als Experte dem Magazin für Wirtschaft und Soziales “WISO” im ZDF zur Verfügung. Seit 1993 ist Rechtsanwalt Böckel zudem Mitglied des Anwaltsgerichtes der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Daneben führt er arbeitsrechtliche Schulungen von Firmenmitarbeitern durch.
Rechtsanwalt Joachim Böckel berät und vertritt Sie vornehmlich im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Handelsvertreterrecht.
Herr Böckel steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung.
Vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Joachim Böckel berät und vertritt Sie auch in Kündigungsschutzverfahren, in denen es um die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung geht.
Auch im Vorfeld einer Kündigung, bei Ausspruch einer Ermahnung bzw. Abmahnung ist zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Anwaltes einzuholen.
Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Herr Joachim Böckel bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnissen, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten und während der Elternzeit.
Rechtsanwalt Böckel berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite und vertritt Sie im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Seit 1985 führt Joachim Böckel den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu.
Ebenso ist Herr Böckel Experte im Handelsvertreterrecht. Das Handelsvertreterrecht betrifft die handelsrechtlichen Beziehungen zwischen Vertreter und Unternehmer, welche in den §§ 84 ff HGB geregelt sind. Die wichtigste Frage ist in der Regel die nach der Provision. Rechtsanwalt Joachim Böckel unterstützt Handelsvertreter bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen gegen zahlungsunwillige Unternehmen als berät zu Rechten und Pflichten des Vertreters gegenüber dem Unternehmen. Zudem berät er zu den Problemkonstellationen Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch und Konkurrenzverbot.
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.
Bei Restrukturierungen und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Böckel ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt Herr Böckel für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen. Darüber hinaus plant und setzt er eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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