Philipp Thönebe

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Philipp Thönebe gründete seine Kanzlei 2001 im Herzen von München. Im Oktober 2005 wurde die Kanzlei mit der Rechtsanwaltskanzlei Marco J. Schwarz in München zusammengelegt. Seitdem tritt die Kanzlei einheitlich unter dem Namen Schwarz, Thönebe & Kollegen auf. Die Kanzlei befindet sich im Elisenhof unweit des Hauptbahnhofes und des Stachus. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof ist das Büro mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich ausreichend Parkplätze direkt im Parkhaus Elisenhof (Einfahrt Luitpoldstraße).

Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Miet- und Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Immobilienrechts, des Nachbarrechts und des allgemeinen Forderungseinzuges. Zu den Mandanten zählen Immobilienverwaltungen, Firmen, aber auch Privatpersonen.

Termine können von montags bis donnerstags zwischen 09:00 und 12:00 sowie 14:00 und 17:00 Uhr, freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Thönebe individuell vereinbart werden.



 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Philipp Thönebe
Elisenstrasse 3
80335 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland

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+49 (89) 910491-05
Telefax
+49 (89) 910491-06
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.RA-Schwarz-Thoenebe.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Philipp Thönebe wurde 1969 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte auch seine Referendariatszeit in der bayerischen Landeshauptstadt. 1998 wurde Herr Thönebe als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1998 bis 1999 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer Anwalts- und Steuerkanzlei bei München. Im Jahr 2000 wechselte Rechtsanwalt Thönebe zu einer Immobilienverwaltung und leitete dort die Rechtsabteilung, bevor er 2001 seine Kanzlei in München eröffnete.

Eine der zentralen Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Thönebe befindet sich auf dem Rechtsgebiet des Miet- und Pachtrechts. Vor Beginn eines Mietverhältnisses gestaltet und überprüft er Ihren Mietvertrag und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Während des Mietverhältnisses informiert er seine Mandanten zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Mietereinbauten, zu allen Fragen, die die Kaution betreffen, zu Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietforderungen, dem Vermieterpfandrecht oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Rechtsanwalt Thönebe Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerberaummietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluss von Rechtsanwalt Thönebe beraten lassen.
Durch den ständigen Besuch von Fortbildungen vor allem im Bereich des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Thönebe immer auf dem neuesten Stand von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung.

Da das Wohnungseigentumsrecht oftmals in Verbindung mit dem Mietrecht steht, hat Herr Rechtsanwalt Thönebe auf diesem Rechtsgebiet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander, sowie das Verhältnis zum Verwalter und zum Beirat. Rechtsanwalt Thönebe steht unter anderem bei der Begründung, Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum an Ihrer Seite. Weiterhin berät er seine Mandanten auch zur WEG-Verwaltung bzgl. der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie über die Lasten- und Kostentragung. Außerdem berät Rechtsanwalt Thönebe Sie im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen, formuliert Beschlussanträge, prüft Beschlussanfechtungen und informiert Eigentümer im Konflikt zwischen Wohnungseigentumsgemeinschaft und Mieter.
Durch seine einjährige Tätigkeit bei einer Immobilienverwaltung hat Herr Rechtsanwalt Thönebe besonders praxisnahe Erfahrungen in den Bereichen Wohnungsübergabe, Wohnungsvermittlungen und Buchhaltung bzgl. der Betriebskosten gesammelt. Zudem verwaltet Herr Rechtsanwalt Thönebe auch einige Immobilien selbst.
Sehr von Vorteil sind in diesem Bereich auch seine guten Kontakte zu Hausverwaltern, Maklern und zur Bank für Haus- und Grundbesitz in München. Herr Rechtsanwalt Thönebe ist seit 2005 Referent des Verbandes für Immobilienverwalter Bayern e.V. Er referiert hier über alle Bereiche des Mietrechts. Ab 2006 wird Herr Rechtsanwalt Thönebe auch für den Haus- und Grundbesitzerverein München als Referent auftreten.

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Thönebe auf das Immobilienrecht gesetzt. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb, Nutzung und Veräußerung von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken und die Einwirkung Dritter auf Grundstücke. Rechtsanwalt Thönebe berät Käufer und Verkäufer bei Erwerb und Veräußerung, Belastung oder Vermietung von Immobilien, insbesondere auch im Bereich der Bauträgerverträge.

Daneben berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Thönebe im Nachbarrecht. Die häufigen Problemfelder liegen hier im Bereich der Grenzverhältnisse, der Grenzeinrichtungen, wie z.B. Mauer, Zaun oder Hecke, im Bereich des Überbaus und bei der Einwirkung auf Grundstücke durch Immissionen oder beispielsweise durch gefahrdrohende Anlagen.

Schließlich vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Thönebe im Rahmen aller Ihrer Forderungsansprüche wie z.B. bei unbezahlten Rechnungen aller Art etc.

Ein besonderer Service ist, dass Herr Rechtsanwalt Thönebe an seine Mandanten in regelmäßigen Abständen Infobriefe zu den Neuerungen im Miet-, Pacht- und WEG-Recht verschickt. Rechtsanwalt Thönebe zeichnet sich durch ein sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Fachwissen aus.

Herr Rechtsanwalt Thönebe spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache verwenden kann.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht München ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Thönebe noch im Vorstand des Altlandheimer Bund Schondorf e.V. Der Verein wendet sich an alle Altlandheimerinnen und Altlandheimer, die auch nach ihrer aktiven Schulzeit Kontakt zu dem Internat Landheim Schondorf behalten und diesen pflegen wollen. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung des Internats durch die ehemaligen Schüler, Erzieher und Freunde sowie Förderer dieser Schule.
In seiner Freizeit ist Herr Thönebe vielseitig sportlich aktiv. Er nimmt regelmäßig an unterschiedlichen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Veranstaltungen, Vorträgen und Aufführungen teil.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de