Michael Steigelmann

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Steigelmann wurde 1958 in Landau geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und absolvierte sein Referendariat in Landau in der Pfalz. 1988 wurde Herr Steigelmann als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten. 1989 gründete er in Karlsruhe zusammen mit Rechtsanwalt Löffler die Sozietät Löffler & Steigelmann. Von 1989 bis 1997 arbeitete er als beratender Anwalt des Deutschen Mieterbundes. Seit 2001 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Steigelmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Vertrauensanwalt eines Automobilclubs. Ferner organisiert und leitet er regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Seminare zu Themen aus dem Arbeitsrecht, dem privaten Baurecht und dem Familienrecht. Die referatsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Rainer Krieger ermöglicht, dass Problemlösungen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten überprüft und entsprechend optimiert werden können.

Herr Steigelmann besitzt gute Sprachkenntnisse in Englisch, das er in entsprechenden Fällen als Korrespondenzsprache verwenden kann.

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Michael Steigelmann sind das Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Eine weitere Stärke Herrn Steigelmanns ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Michael Steigelmann steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Steigelmann berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Steigelmann die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Steigelmann bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Seit 2001 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine weitere Stärke des Juristen ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Michael Steigelmann berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Steigelmann beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts. Zudem ist er Ihr Spezialist in Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Seit 2007 ist Michael Steigelmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Steigelmann unterstützt Sie auch juristisch auf dem Gebiet des Familienrechts. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Darüber hinaus sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Kanzlei stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Michael Steigelmann über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Steigelmann behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Im Steuerrecht vertritt Herr Steigelmann einen ganzheitlichen Ansatz, überprüft bestehende Strukturen und berät Sie im Hinblick auf notwendige Änderungen und Verbesserungen. Dies erfolgt in aller Regel in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Überdies vertritt er selbstredend Ihre Interessen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten, insbesondere in Veranlagungsverfahren, Erhebungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren. Rechtsanwalt Steigelmann entwirft und gestaltet die für Sie in Ihrer Lebens- oder Geschäftssituation jeweils notwendigen individuellen Verträge in allen Rechtsgebieten. Er bietet in bestimmten Kernbereichen Systemverträge an, die eine schnelle und umfassende Absicherung für alle Ihre Vertragsbeziehungen ermöglichen. Er berät ferner Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Michael Steigelmann liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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