Manuela Müller
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Manuela Müller berät und vertritt sie im Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Handelsvertreterrecht und Sozialrecht.
Der große Tätigkeitsschwerpunkt Frau Müllers liegt im Arbeitsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet vertritt sie überwiegend Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Aufgrund der im Arbeitsrecht bestehenden sehr kurzen Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sollte möglichst früh anwaltlicher Rat eingeholt werden. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages berät Frau Müller zu dessen Vorteilen und Risiken und erarbeitet, falls notwendig, mit den Parteien eine Vertragsanpassung aus. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist der Kernpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit der Kündigungsschutz. Hierbei überprüft sie das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und damit verbunden bestehende Lohnfortzahlungsansprüche. Ebenso steht sie Ihnen mit Rat und Tat bei Fragen zu Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betrieblicher Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung, Gratifikationen und zum Thema Mobbing zur Seite. Frau Müller übernimmt zudem arbeitsrechtliche Mandate aus dem öffentlichen Dienst- und Personalvertretungsrecht.
Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ebenso ist Manuela Müller Expertin im Handelsrecht und Handelsvertreterrecht. Das Handelsvertreterrecht betrifft die handelsrechtlichen Beziehungen zwischen Vertreter und Unternehmer, welche in den §§ 84 ff. HGB geregelt sind. Die wichtigste Frage ist in der Regel die nach der Provision. Rechtsanwältin Müller unterstützt Handelsvertreter sowohl bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen gegen zahlungsunwillige Unternehmen als auch bei der Frage der Rechten und Pflichten des Vertreters gegenüber dem Unternehmen. Zudem berät Frau Müller Sie zu den Problemkonstellationen Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch und Konkurrenzverbot.
Ein weiteres Fachgebiet der Juristin liegt im Sozialrecht. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Manuela Müller.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Manuela Müller - Jahnstraße 6
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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