Hans Löffler

Fachgebiete/Charakteristika

Hans Löffler wurde 1955 in Reutlingen geboren. Er studierte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen Rechtswissenschaften, wo er auch sein Referendariat absolvierte. 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei im Zentrum von Karlsruhe. Aufgrund seiner Zulassung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ist er berechtigt, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

1989 eröffnete er zusammen mit Rechtsanwalt Michael Steigelmann die Sozietät Löffler & Steigelmann. 1993 erwarb er die Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und 1998 die des Insolvenzberaters. In diesem Zusammenhang hat Herr Löffler 1998 eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH zur beruflichen Fortbildung von Entlassung bedrohter Mitarbeiter (B&O Aktiv GmbH) und im Jahre 2000 eine Gesellschaft zur Unterstützung von Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern (Firma KUK GmbH) gegründet.

2000 gründete er sodann die Partnerschaft der Rechtsanwälte und Steuerberater Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner, Karlsruhe — Landau. Herr Löffler spricht Englisch und Französisch, die er bei entsprechender Gelegenheit als Korrespondenzsprachen anwendenden kann.

Rechtsanwalt Hans Löffler arbeitet schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Insolvenzrecht. Zudem führt er Existenzgründungen, Unternehmensumwandlungen/-nachfolge und Outplacement-Beratung durch.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Löffler damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Hans Löffler die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Löffler bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Löffler mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebender Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Löffler Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei Problemen aus den Bereichen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht. Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern. Schwerpunktmäßig umfasst die Tätigkeit Herrn Löfflers die Vertretung vor den Gerichten und Verhandlungen in den Unternehmen.

Seit 1993 führt er den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Vertragsrecht. Er zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten sowie klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Herr Löffler bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Ferner berät er bei einer Existenzgründung, Unternehmensumwandlung, Unternehmensnachfolge oder beim Outplacement. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten, die steuerrechtliche Unternehmensberatung sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Löffler machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Eine weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Löfflers stellt darüber hinaus das Insolvenzrecht dar. Gerade in der aktuell wirtschaftlich angespannten Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Löffler arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann er Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie innerhalb eines Insolvenzverfahrens, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder führt gegebenenfalls selbst eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch. 1998 hat sich Rechtsanwalt Hans Löffler die Zusatzqualifikation zum Insolvenzberater erworben. Er ist somit befähigt, insbesondere bei Insolvenzen im Arbeitsrecht, zusammen mit dem Insolvenzverwalter Interessenausgleich, Sozialplan, Kündigungserleichterung und Betriebsübergang zu organisieren.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans Löffler
Jahnstraße 6
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (721) 91348-0
Telefax
+49 (721) 91348-48
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.lsk-partner.de


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1861 Zugriffe seit dem 20.01.2004