Helmut Faust
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Helmut Faust wurde am 11. Dezember 1937 in Darmstadt geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Gutenberg Universität in Mainz, an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt a. M. und an der Julius Maximilian Universität in Würzburg. Seine Referendariatszeit absolvierte beim Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, bei der Stadt Aschaffenburg und beim Verwaltungsgericht Würzburg. 1969 wurde Herr Faust als Rechtsanwalt zugelassen. Im gleichen Jahr übernahm er die bestehende Kanzlei von Rechtsanwalt Alfred Hermanndie er bis heute erfolgreich fortführt.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Faust liegt auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Handelsrechts einschließlich des Wettbewerbsrecht. Das Wirtschaftsrecht umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutende Rechtsregeln untereinander. Rechtsanwalt Faust vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise in Fragen der Unternehmensgründung, des Gesellschaftsrechtes, Handelsrechtes, Handelsvertreter-rechtes, Wettbewerbsrechtes, vertragsrechtlicher Fragen, der verwaltungs-rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, wie Gewerberecht, Betriebsanlageverfahren, Arbeitnehmerschutz, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.
Das Wettbewerbsrecht hat die Sicherung von Produkten und Innovationen sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb zum Ziel. Rechtsanwalt Faust berät und betreut Unternehmen unter anderem in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkte hat Herr Fasut auf das Strafrecht gesetzt. Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, dem Staatsanwalt oder dem Richter hilflos gegenüber steht, da ein sehr gut organisierter Staatsapparat mit enormen finanziellen Mitteln gegen ihn ermittelt. Aus diesem Grund begleitet Herr Faust Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, dass ein faires Verfahren garantiert wird und er dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend darlegen kann.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist er immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Da das Verkehrsstrafrecht ein Teilgebiet des Strafrechts ist, hat Rechtsanwalt Faust auf diesem Rechtsgebiet einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt. Mögliche Fälle, die das Verkehrsstrafrecht betreffen können beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall sein. Herr Faust setzt sich mit den zuständigen Behörden auseinander, überprüft die Angaben der Beteiligten und steht in einem eventuellen Prozess mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall auch Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Rechtsanwalt Faust daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Ebenso ist das Arzthaftungsrecht eine weitere Stärke von Herrn Faust. Die ärztliche Behandlung ist eine hohe Kunst, doch in nicht seltenen Fällen unterlaufen Medizinern Fehler. Diese können sowohl bei der Behandlung, als auch schon bei der Aufklärung des Patienten erfolgen. Rechtsanwalt Faust unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Anerkennung der Spätschäden, usw.
Außerdem vertritt er Sie vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Hier werden durch unabhängige Gutachter die Probleme des sich geschädigt fühlenden Patienten beurteilt. Dieser erhält anschließend ein ausführliches Gutachten dazu, ob bei seiner Behandlung ein Fehler passiert ist, womit man die Chancen und Risiken eines späteren Prozesses einschätzen kann. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle hat für Mandanten vor allem den Vorteil, dass es kostenlos ist.
Um für den jeweiligen Fall mit dem entsprechenden Fachwissen gerüstet zu sein, erweitert Herr Faust sein Know How ständig durch die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Zudem ist Rechtsanwalt Faust Experte im Ausländerrecht. Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet. Herr Faust begleite Sie bei den verschiedenste Problemkonstellationen, beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration.
Rechtsanwalt Faust zeichnet sich durch ein enorme Verhandlungsgeschick aus, wodurch er in der Lage ist, sach- und zweckgerechte Lösungswege zu präsentieren.
Weiterhin ist er Vorstandsvorsitzender des Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk
Aschaffenburg e.V. und Mitglied des I. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes in München. Außerdem ist er Mitglied im Verein Deutscher Juristentag und Deutsche Strafverteidiger e.V.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Bamberg ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Helmut Faust
- Agathaplatz 1
63739 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- 0 60 21 / 38 68 5 - 0
- Telefax
- 0 60 21 / 38 68 5 - 55

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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