Dirk Faust

Kanzlei Faust & Partner

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Dirk Faust wurde am 26. November 1966 in Aschaffenburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt a. M. und absolvierte seine Referendariatszeit am Amtsgericht Dieburg, am Landgericht Darmstadt und bei der Stadt Offenbach a. M. Im Jahre 1999 wurde Herr Faust als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich trat er in das Team der Sozietät Faust und Partner ein.

Da es im Arbeitsrecht oft um Fragen von existentieller Bedeutung geht, hat Rechtsanwalt Faust auf dieses Rechtsgebiet einen Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt. Der Vorstand der RAK Bamberg hat Herrn Faust gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Sowohl vor dem Beginn, als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft Rechtsanwalt Faust Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor.

Der Kern des Arbeitsrechts besteht aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berät Herr Faust seine Mandanten vor allem zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Aber auch zu den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Faust Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei Problemen aus den Bereichen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht. Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern. Da im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen vorherrschen, sollten Sie möglichst zügig anwaltlichen Rat einholen, um nicht etwaige Ansprüche zu verlieren.

Weiterhin hat Herr Faust einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht. Vor Beginn eines Mietverhältnisses gestaltet und überprüft er Ihren Mietvertrag und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Während des Mietverhältnisses informiert er seine Mandanten zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Mietereinbauten, zu Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Faust Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwalt Faust beraten lassen.

Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Faust liegt im Verkehrsrecht. Dabei dreht es sich in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein.
Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht er kompetent an Ihrer Seite. Da die Erfahrung zeigt, dass Versicherer keinesfalls kooperativ im Hinblick auf entstehende Kosten arbeiten, vertritt Rechtsanwalt Faust seine Mandanten umfassend und zügig bei der Schadensregulierung.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall auch Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Rechtsanwalt Faust daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist es ihm möglich, seine Mandanten immer nach dem aktuellen Stand des Verkehrsrechts zu verteidigen.

Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Faust ist das EDV-Recht. Als Fachmann auf diesem, noch relativ neuen Rechtsgebiet berät er Sie in EDV-rechtlichen Angelegenheiten und begleitet rechtsberatend Ihre Projekte, von der Angebotserstellung über die Vertragsverhandlungen bis zur Abnahme und dem laufenden Support. Für Softwarehersteller und –anbieter betreut er das Vertragsmanagement und optimiert Ihre rechtliche Risikovorsorge.
Weiterhin setzt Herr Faust für Anwender von Geschäftssoftware Ansprüche, wie z.B. Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz umfassend und kompetent durch.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltsvereins ist Herr Faust immer auf dem neusten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Herr Faust ist weiterhin Mitglied im Forum junger Rechtsanwälte. Bei seiner anwaltlichen Tätigkeit kommt es ihm vor allem darauf an, Menschen, durch das erarbeiten sachgerechter Lösungen, in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu helfen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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