Anke Schumann
Fachgebiete/Charakteristika
Anke Schumann, geboren 1962 in Neustadt an der Weinstraße, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz tätig. Frau Schumann wurde 1996 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor dem Studium war Frau Schumann bei einer renommierten deutschen Fluggesellschaft beschäftigt. Anke Schumann verfügt daher über sehr gute Englischkenntnisse.
Rechtsanwältin Anke Schumann übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dies umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, Abmahnungen sowie das Aushandeln von Abfindungen berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Anke Schumann erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung außergerichtlich beratend und prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Anke Schumann bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um die Themen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten etc. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die bei einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch die im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwältin Anke Schumann beraten und vertreten.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Anke Schumann - Beethovenstr. 24
67061 Ludwigshafen am Rhein
Rheinland-Pfalz
Deutschland
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Spezialitäten
Anke Schumann ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Anke Schumann, vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Die Juristin ist Ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen Kindschaftsrecht, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklasse, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich etc.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Familienrechtsarbeitskreis der Ludwigshafener Rechtsanwälte
- Gesprächskreis Trennungs- und Scheidungsberatung Rhein-Neckar
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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