Friedrich Elsholz

Kanzlei Faust & Partner

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Friedrich Elsholz wurde am 06. September 1962 in Darmstadt geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt a. M. und an der Justus Liebig Universität in Gießen. Seine Referendariatszeit absolvierte er am Amtsgericht Dieburg, sowie bei Staatsanwaltschaft Darmstadt und beim Regierungspräsidium Darmstadt. 1995 erhielt Herr Elsholz seine Zulassung als Rechtsanwalt. Im gleichen Jahr trat er in die Kanzlei Faust und Partner ein.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Elsholz ist das Insolvenzrechtes. Er hat jahrelange Erfahrungen als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Sanierer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Es gilt frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, um so größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative, sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein erweitert er sein Know How ständig. Aus diesem Grund besuchte er auch einen Fachanwaltslehrgang und hat sich den Titel eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht erworben. Weiterhin ist Herr Elsholz Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und im Verein und der Untergruppe Insolvenz für Zwangsverwalter, wodurch er immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist.

Da umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht bei der Insolvenzverwaltung von großer Bedeutung sind, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Elsholz auf diesem Rechtsgebiet. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts. Dies sind in erster Linie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Daneben gibt es noch einige seltener vorkommende Gesellschaftsformen wie die Genossenschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die Reederei und ähnliche sowie Mischformen der obigen Gesellschaften. Rechtsanwalt Elsholz vertritt seine Mandanten bei Rechtsfragen, die sich aus der Gründung, der Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern und der Beendigung der Gesellschaften ergeben. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim Ausscheiden, der Erbfolge in Geschäftsanteile, der Unternehmensnachfolge aber auch Streitigkeiten aus dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Geschäftsleitung der Gesellschaft.

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Elsholz auf das Baurecht und das Architektenrecht gesetzt. Beim Hausbau entzünden sich oftmals grundlegende Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Bauherrn, bzw. Hausbesitzern aufgrund von Mängeln am Eigenheim. Bei den Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel steht Herr Elsholz mit Rat und Tat an Ihrer Seite und macht gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche, wie die Beseitigung von Baumängeln, Minderung oder Schadensersatz geltend. Aber auch bei der Überprüfung der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von Vertragsstrafen, bei einem Streit um Bausicherheiten oder der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen unterstützt Herr Elsholz Bauherren.
Der Bauhandwerker selbst hat oft mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden zu kämpfen, bei denen es sich um den privaten Bauherrn handeln kann, oder auch um gewerbliche Auftraggeber, wie Wohnbaugesellschaften, Generalunternehmer oder ähnliche. Hier vertritt Herr Elsholz seine Mandanten vor allem bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen.
Im Architektenrecht begleitet Rechtsanwalt Elsholz Architekten bei Vorbereitung, dem Entwurf und der Überprüfung von Architekten- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen. Weiterhin informiert er seine Mandanten zur Durchsetzung und Sicherung von Honoraransprüchen, zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für und gegen Architekten und steht bei der Teilnahme an Baubesprechungen und Vertragsverhandlungen an der Seite des Architekten.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des DAV ist Herr Elsholz in der Lage, auch schwierige Probleme aufgrund seiner aktuellen Kenntnisse in der Rechtsprechung zu lösen.

Da Herr Elsholz im Rahmen seiner Tätigkeitsschwerpunkt oftmals mit Kreditinstituten in Kontakt kommt, ist ihm auch das Bankrecht sehr vertraut. Er vertritt und berät Kreditinstitute, aber auch Unternehmen und private Bankkunden bei allen Fragen rund um das Bankrecht. Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst insbesondere die gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Kreditsicherheitengewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der der Bank obliegenden Beratungspflichten beim Abschluss und der Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften. Aber auch bei Haftungsfragen wegen unzureichender Auftragsdurchführung, verspätete Überweisungen, Nichteinlösung von Schecks, unsachgemäße Abwicklung eines Akkreditivs oder ungerechtfertigten Gebühren steht Rechtsanwalt Fleischmann mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Eine weitere Stärke von Herrn Elsholz ist das Versicherungsvertragsrecht. Diese Rechtsgebiet umfasst vertragliche Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und umgekehrt. Diese Ansprüche können aus den allgemein verbreiteten Verträgen wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen sein, aber auch aus den sogenannte Personenversicherungen in den Sparten Lebens-, Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und den Sachversicherungen wie die Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Hausratversicherungen oder technische Versicherungen entstehen. Bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Forderungen aus einem Versicherungsvertrag vertritt Rechtsanwalt Elsholz Ihre Interessen sachgerecht und zweckgerichtet.

Herr Elsholz zeichnet sich besonders dadurch aus, dass er in der Lage ist, umfangreiche und komplexe Sachverhalte innerhalb kürzester Zeit, auf den juristisch relevanten Inhalt reduzieren zu können.
Zudem besitzt er gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache führen kann.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Bamberg ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.


 

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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