Bernd Bauer
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Bernd Bauer wurde am 15. April 1950 in Würzburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius Maximilian Universität in Würzburg und absolvierte seine Referendariatszeit beim Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, bei der Regierung von Unterfranken und dem Verwaltungsgericht Würzburg. 1977 wurde Herr Bauer als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich trat er in die Sozietät Faust & Partner ein.
Da Herr Bauer gerne mit Menschen umgeht und gerade bei familiären Konfliktsituationen immer ein offenes Ohr für die Probleme seiner Mandanten hat, setzte er einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte auf das Familienrecht. Als Auftrag aus dem Grundgesetz an den Gesetzgeber soll das Familienrecht die Beziehungen der Familienangehörigen und Verwandten untereinander regeln. Kernpunkt ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Bauer informiert seine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates. Empfehlenswert ist es, schon vor der Eheschließung anwaltlichen Rat einzuholen, um sich über die Rechtsfolgen einer Heirat umfassend zu informieren. So berät Herr Bauer Sie zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe, zu den Formerfordernissen, zu Vermögensfragen und zum Ehevertrag.
Da es Herrn Bauer viel Freude macht, Familien zweckgerecht in allen Konfliktlagen zu helfen, besuchte er einen Fachanwaltslehrgang und hat diesen 1998 mit dem Titel eines Fachanwaltes für Familienrecht abgeschlossen.
Als verheirateter Vater von zwei Kindern kommt es Herrn Bauer gerade im Interesse der Jüngsten einer Familie darauf an, nach Möglichkeit eine gütliche Lösung zu finden.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist Herr Bauer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Aufgrund seiner besonderen Fachkompetenz organisiert Herr Bauer des weiteren familienrechtliche Fortbildungen beim DAV. Das Ziel seiner anwaltlichen Tätigkeit ist überwiegend darauf ausgerichtet, dass er versucht, für die Parteien immer eine ausgewogene Lösung zu finden, mit der beide leben können.
Ebenso hat Herr Bauer einen Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht. Das Erbrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und dem Erben und mit allen Fragen, die mit dem Übergang des Nachlasses auf den Erben zusammenhängen. Fast jeder Mensch erbt oder vererbt. Fraglich ist, ob nach der gesetzlichen Erbfolge auch alles in die richtigen Hände gelangt. Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass ordnungsgemäß geregelt ist, berät Herr Bauer, individuell auf Sie zugeschnitten, zu der Errichtung eines Testamentes, eines Vermächtnisses, einer Stiftung, der Erstellung eines Erbvertrages oder der Schenkung unter Lebenden. Nach einem Erbfall informiert Herr Bauer Erben zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, usw.
Da fast der gesamte Rechtsverkehr mit Verträgen in allen möglichen Formen in Verbindung steht, hat Rechtsanwalt Bauer einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen Vertragsrecht. Unter Vertragsrecht versteht man den Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird. Jedoch sind im BGB verschiedene Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte vertragliche Pflichten entstehen. Die maßgeblichen Vertragstypen, welche jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind und darüber hinaus auch in Verhandlungen geändert werden können, sind z.B. der Werk-, der Kauf-, der Dienstvertrag oder der Geschäftsbesorgungs- oder Mietvertrag. Herr Bauer berät sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen, bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag.
Aufgrund der engen Verknüpfung des Kaufrechts mit dem allgemeinen Vertragsrecht liegt auch auf diesem Rechtsgebeit eine der großen Stärken von Herrn Bauer. Im Rahmen eines Kaufs können verschiedene rechtliche Probleme auftauchen. Rechtsanwalt Bauer unterstützt Sie unter anderem bei der Durchsetzungen von Ansprüchen aufgrund von Mängeln an der Kaufsache, bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, er berät sie zu den Besonderheiten von Grundstücks- oder Rechtskäufen und weist Sie darauf hin, welche Obliegenheiten und Pflichten Sie sowohl beim Kauf, als auch beim Verkauf beachten müssen. Weiterhin steht er Ihnen zur Seite, wenn der Kaufgegenstand mit Rechten Dritter belastet ist, bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Pflichtverletzung oder wenn der Käufer mit seiner Zahlung oder der Verkäufer mit seiner Leistung in Verzug gerät.
Zudem ist Herr Bauer Experte im Reiserechts. Dieses Rechtsgebiet umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Reisenveranstaltern und Reisenden bei der Durchführung von Individual- und Pauschalreisen, Vertragsverhältnisse zwischen Reisenden und Reisebüros, Vertragsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern für die Reisedurchführung und das Reiseversicherungsrecht. Rechtsanwalt Bauer berät und vertritt Reisende umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von Reisemängeln- und Schadenersatzansprüchen. Außerdem steht er Reiseveranstaltern und Reisebüros bei der Ausgestaltung ihrer Leistungsangebote unter rechtlichen Aspekten mit Rat und Tat zur Seite. Zudem erarbeitet und überprüft er allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Reiseverkehr.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Bamberg ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Bernd Bauer
- Agathaplatz 1
63739 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland
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- 0 60 21 / 38 68 5 - 0
- Telefax
- 0 60 21 / 38 68 5 - 55

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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