Christian Stöbe

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Stöbe ist eine junge Rechtsanwaltskanzlei, die traditionelle Anwaltstätigkeit mit moderner Dienstleistung verbindet. Die Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Stöbe befinden sich auf den Gebieten Verkehrsrecht (Unfallregulierung), Wirtschaftsrecht, vor allem der Vertragsgestaltung und Wettbewerbsrecht (gewerblicher Rechtsschutz), allgemeinen Zivilrecht (Mietrecht, Kaufrecht) und Strafrecht. Nicht zuletzt übernimmt die Kanzlei Stöbe auch Pflichtverteidigungen.

Rechtsanwalt Christian Stöbe berät Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen. Der Jurist verfügt über ein Netzwerk zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren.

Besonders wichtig ist dem Juristen, seinen Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Service zu bieten, sei es in der Rechtsberatung oder in der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sie können Herrn Stöbe telefonisch von montags bis freitags zwischen 09.00 und 13.00 und zwischen 15.00 und 18.00 erreichen. Termine - auch außerhalb dieser Zeiten - vereinbart Herr Stöbe selbst, damit er seine Mandanten von Anfang an individuell betreuen kann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christian Stöbe
Lenbachstraße 1
10245 Berlin Friedrichshain / Kreuzberg

Deutschland

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+49 30 54732131
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Homepage
http://www.kanzlei-stoebe.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Christian Stöbe wurde 1973 in Bremen geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften verfolgte er in Saarbrücken, Berlin und Madrid (Spanien). Das anschließende Referendariat absolvierte er an seinem jetzigen Lebensmittelpunkt Berlin. Herr Stöbe verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Stöbe möchte seinem Mandanten durch strukturierte Handlungsführung und planungssichere sowie durchsetzungsstarke Interessenvertretung ein verlässlicher Partner sein, der wirtschaftsorientiert für seine Mandanten agiert. Zu seiner juristischen Stärke zählt, dass er sich Zeit nimmt, um die rechtlichen Probleme des Mandanten zu durchleuchten und zu erfassen. Dabei beweißt er eine hohe Kreativität und Zielsicherheit, die es ihm erlaubt, individuell auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittene Lösungswege zu finden.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen durch Herrn Rechtsanwalt Stöbe über die Bereiche Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Bei der Verkehrsunfallregulierung geht es vorwiegend um die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere Schadenersatz. Das können, neben dem Fahrzeugschaden, auch weitergehende Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten sein. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr als auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Stöbe kompetent beraten und betreut.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und/oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Insbesondere betrifft die Tätigkeit von Rechtsanwalt Stöbe sowohl die Überprüfung auf Risiken, gegebenenfalls die Unterbreitung von Änderungsvorschlägen sowie die Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen.

Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Christian Stöbe für Sie der geeignete Ansprechpartner. Die Rechtsberatungen im Vertragsrecht umfasst insbesondere:

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Dienstvertragsrecht (Arbeitsvertrag)
  • Werkvertragsrecht

Im Einzelnen geht es um Nichterfüllung, Gewährleistungsansprüche, Verzug, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Schadensersatz etc. und zwar sowohl um außergerichtliche wie auch gerichtliche Klärung.

Auch im Wettbewerbsrecht ist Herr Stöbe tätig. Die Kanzlei befasst sich sowohl mit der Beratung im Vorfeld als auch mit der gerichtlichen sowie aussergerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Gerade in diesem Bereich können viele Fragen oft nur durch genaue Betrachtung des einzelnen Falls gelöst werden. Der Jurist prüft umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivitäten für Sie auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge. Unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsverstoß, Unterlassungsanspruch und Abmahnung eines Konkurrenten sind häufige Themen.

Auch das Strafrecht gehört zu den Tätigkeitsgebieten von Rechtsanwalt Stöbe. Das Strafrecht ist das einschneidenste Recht für den Bürger, jedenfalls dann, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren überzogen oder gar angeklagt wird. Auch bei einer Hausdurchsuchung steht er sofort an Ihrer Seite. Er leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten seiner Mandanten. In dieser Funktion leistet er sachgerechte Verteidigung, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Sie können sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Stöbe wenden.

Christian Stöbe ist Mitglied im “Forum Junge Anwälte” des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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