Karin Heinze-Briesemeister
Kurzprofil
Die Kanzlei Heinze-Briesemeister wurde 2000 von Rechtsanwältin Karin Heinze-Briesemeister gegründet und wird von ihr innerhalb einer Bürogemeinschaft mit einer weiteren Rechtsanwältin geführt. Für ihre Mandanten ist die Juristin überwiegend auf den Gebieten Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht und Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Unfallregulierung, Inkasso) tätig. Ihre Mandanten sind Privatleute, mittelständische Unternehmen, Selbständige und insbesondere auch Freiberufler.
Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags am Vormittag von 09.00 bis 13.00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags auch am Nachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Termine können während dieser Zeiten mit dem Sekretariat selbst vereinbart werden. Dabei sind bei Bedarf und nach Absprache auch Termine außerhalb der üblichen Kanzleizeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Büroräume liegen im Zentrum von Wiesbaden neben dem “Piano-Haus”, schräg gegenüber der Landesbibliothek. Für Mandanten mit Pkw sind in der näheren Umgebung öffentliche Parkplätze und Parkhäuser vorhanden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Karin Heinze-Briesemeister
- Rheinstr. 60
65185 Wiesbaden
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (611) 302071
- Telefax
- +49 (611) 374207

Fachgebiete/Charakteristika
Karin Heinze-Briesemeister wurde 1965 in Hamburg geboren. Sie studierte in dort Rechtswissenschaften und absolvierte ihr anschließendes Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Bevor sie 2000 ihre eigene Kanzlei in Wiesbaden gründete, arbeitete sie als angestellte Rechtsanwältin für eine renomierte Anwaltskanzlei in Rostock.
Die Juristin spricht fließend Englisch und hat Grundkenntnisse der spanischen, französischen, schwedischen und ungarischen Sprache. Bei vorheriger Absprache und Voranmeldung ist eine Beratung auch auf Russisch möglich.
Frau Heinze-Briesemeister liebt an ihrem Beruf als Rechtsanwältin vor allem die Vielseitigkeit ihrer Tätigkeit, verbunden mit der Möglichkeit, eng mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten.
Im Familienrecht ist Rechtsanwältin Karin Heinze-Briesemeister darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt sie ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich und Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Dann werden von ihr insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Heinze-Briesemeister befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.
Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwältin Heinze-Briesemeister sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge als auch mit der Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist programmiert sind. Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen dienen dazu, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden.
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht berät Karin Heinze-Briesemeister Mieter und Vermieter gleichermaßen. Zu ihrem Tagesgeschäft gehören: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadenersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag. Ferner ist die Rechtsanwältin mit der Räumungsklage befasst (Erhebung oder Abwehr) und überprüft die Nebenkostenabrechnung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Heinze-Briesemeister liegt im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Vereinsrecht, Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).
Das Vertragsrecht spielt eine große Rolle in diesem Tätigkeitsbereich. Rechtsanwältin Heinze-Briesemeister erstellt und überprüft sowohl für Privatleute als auch für klein- und mittelständische Unternehmen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen jeder Art. Insbesondere die Rückabwicklung von Verträgen (Widerruf, Anfechtung) oder sonstige Ansprüche aus einem Vertrag (Schadensersatz, Verzugsschaden et cetera) gehören zu den Stärken der Juristin.
Auch die Geltendmachung und der Einzug von Forderungen nimmt ein wichtiges Feld ein. Insbesondere für Selbständige wie Ärzte übernimmt Frau Heinze-Briesemeister das Inkasso. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört ebenso die Regulierung von Verkehrsunfällen. Rechtsanwältin Heinze-Briesemeister setzt sich für Sie mit den Versicherungen und dem Unfallgegner auseinander, klärt die Schuldfrage und übernimmt für Sie die gesamte Schadensregulierung.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Karin Heinze-Briesemeister im Vorstand des Europäischen Verbandes für amerikanischen Square Dance (EAASDC) aktiv. Square Dance ist ein Volkstanz, der in den USA entstanden ist und auf traditionellen Tänzen der verschiedenen Völker basiert, die dorthin eingewandert sind.
Des Weiteren ist Frau Heinze-Briesemeister Fördermitglied bei den Wirtschaftsjunioren, einem Verbund von Führungskräften und Unternehmern aus allen Bereichen der Wirtschaft.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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