F. Michael Reich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Kanzlei Judis Meyer Papenberg Reich

Kurzprofil

F. Michael Reich arbeitet seit Anfang 2008 mit den Rechtsanwälten Prof. Dr. Michael Judis, Eva Meyer und Dr. Christoph Papenberg in Bürogemeinschaft.

Die Büroräume der Kanzlei Judis Meyer Papenberg Reich liegen in München-Lehel in der Widenmayerstraße 43 direkt an der Isar. Parkmöglichkeiten gibt es in den parkberuhigten Zonen im Kanzleiumfeld. Im Übrigen ist Rechtsanwalt Reich durch die zentrale Lage problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Die Haltestelle „Effnerplatz“ der Tramlinie 17 ist etwa fünf Gehminuten von der Kanzlei entfernt.

Besprechungstermine mit dem Juristen werden nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat vergeben. Dieses steht Ihnen von montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

F. Michael Reich
Widenmayerstr. 43
80538 München
Bayern
Deutschland

Telefon
+49(89) 210958-0
Telefax
+49(89) 210958-10


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Michael Reich wurde am 23. April 1953 in Oberstdorf im Allgäu geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte seine Referendariatszeit in München, Augsburg und in Namibia. Während seines Studiums besuchte Herr Reich einen dreimonatigen Kurs über englisches Recht an der School of Economics in London. 1982 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Reich 10 Jahre als Repetitor tätig. Seit 2007 ist Herr Michael Reich auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Reich liegt entsprechend seiner Fachanwaltausbildung im Miet- und Pachtrecht. Das Mietrecht ist gekennzeichnet durch eine umfassende Rechtsprechung und den Versuch, die wechselseitigen Interessen der Parteien zu einem sozial tragbaren Ausgleich zu bringen. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört und die Mehrzahl der Menschen betrifft, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie z.B. Kündigungen und Kündigungsfristen, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Fragen, die die Kaution betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache (z.B. Feuchtigkeit, Pilzbefall, eine defekte Heizung, kaputte Fenster oder Ungeziefer in der Wohnung), zu denen Herr Reich sie umfassend und kompetent berät. Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Herrn Reich zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.

Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Reich Sie mit Rat und Tat. Aufgrund der teilweise schwierigen wirtschaftlichen Lage versuchen viele Gewerberaummieter in irgendeiner Form, die vorzeitige Auflösung langfristiger Mietverträge zu erreichen. Weder Vermieter noch Mieter kennen die "Fallstricke", die vielfach in Gewerberaummietverträgen enthalten sind und die zur vorzeitigen Auflösung von Mietverträgen führen können. In der Regel bleibt der Mieter an den einmal geschlossenen Gewerbemietvertrag gebunden und muss bis zum Ablauf des gewerblichen Mietvertrages die vereinbarte Miete leisten. Um solche Fallen frühzeitig zu umgehen, unterstützt Sie Herr Reich gerne bei der Gestaltung und Überprüfung ihres Mietvertrages.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Reich befindet sich im Arbeitsrecht. Gerade in einer Zeit mit einer nach wie vor hohen Arbeitslosenzahl ist dieses Rechtsgebiet deshalb von elementarer Bedeutung. Sich hier auszukennen kann bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit den entscheidenden Vorteil bringen.

Das deutsche Arbeitsrecht ist charakterisiert durch eine Zweiteilung in individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Am häufigsten treten in diesem Bereich Probleme mit einer Kündigung auf. Rechtsanwalt Reich berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung, falls sie rechtmäßig ist, zu Abfindungsansprüchen, ob sofort eine neue Arbeit aufgenommen werden kann und zur Formulierung des Arbeitszeugnisses. Aber auch zu Fragen rund um den Mutterschutz, Arbeitszeit, Lohnfortzahlungsansprüche, Urlaub und betriebliche Altersversorgung informiert er Sie umfassend und kompetent. Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses begleitet Herr Reich seine Mandanten außerdem bei der Erstellung und Überprüfung eines Arbeitsvertrages.

Falls Ansprüche eines Arbeitnehmers ungerechtfertigt sein sollten, klärt er Arbeitgeber darüber auf, wie deren Durchsetzung nach Möglichkeit abgewehrt werden können.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern. In diesem Bereich unterstützt Herr Reich Sie zu allen Fragen, die das Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und das Personalvertretungsrecht betreffen.

Da Verträge die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften sind, hat Herr Reich einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Vertragsgestaltungen. Unter Vertragsrecht versteht man den Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird. Jedoch sind im BGB verschiedene Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte vertragliche Pflichten entstehen. Die maßgeblichen Vertragstypen, welche jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind und darüber hinaus auch in Verhandlungen geändert werden können, sind z.B. der Werk-, der Kauf-, der Dienstvertrag oder der Geschäftsbesorgungs- oder Mietvertrag. Herr Reich gestaltet und überprüft selbst komplizierte Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag.

Zudem ist Herr Reich Experte im Steuerstrafrecht. Da im Steuerstrafrecht eine Reihe von Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Strafrecht gelten, ist eine spezielle steuerstrafrechtliche Vertretung unumgänglich. Herr Reich berät sie zum Umgang und zu ihren Rechten gegenüber der Steuerfahndung, zu Fragen, die eine Steuerhinterziehung, Subventionserschleichung, Steuerverkürzung, Bannbruch oder das Bankgeheimnis betreffen, zu Maßnahmen gegen Denunziation und zu ihrem Aussageverweigerungsrecht.

Ziel von Herrn Reich ist es, eine Hauptverhandlung zu vermeiden, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt.

Im Laufe der Zeit hat sich auch das Verkehrsrecht zu einer Stärke von Rechtsanwalt Reich entwickelt. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein.

Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht er kompetent an Ihrer Seite. Bei einem Verkehrsunfall, in dessen Folge es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist, wie z.B. einem Schleudertrauma, sind nicht unbeträchtliche Schmerzensgeldbeträge durchsetzbar, welche ein gegnerischer Haftpflichtversicherer im Regelfall jedoch nicht freiwillig oder gar ungefragt auszahlen wird. Da Herr Reich die einschlägigen Rechtsprechung genau kennt, ist er durch geschickte Argumentation in der Lage, bei dem gegnerischen Versicherer den für den Mandanten höchstmöglichen Betrag zu erzielen.

Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Herrn Reich darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.

Aber auch bei der Begehung einer Verkehrstraftat, wie z.B. Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogeneinwirkung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr, fahrlässiger Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots steht Herr Reich mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Herr Reich spricht fließend Englisch und Italienisch.

Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, selbst in scheinbar ausweglosen Situationen mit Phantasie doch noch einen Lösungsweg zu erarbeiten.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht München ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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