Steffen Radlbeck

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Steffen Radlbeck in Berlin besteht seit November 2005. Spezielle Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Bernd Trautwein geführt. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie in allen Rechtsgebieten kompetent beraten und begleitet werden. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten aus dem In- und Ausland in ganz Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen kann Steffen Radlbeck auf noch vorhandende Kontakte aus seiner Rechtsreferendarzeit zu Kanzleien in Vilnius/Litauen und Riga/Lettland zurückgreifen.

Die Kanzleiräume sind in der Langenscheidtstraße 9, in der Nähe des U-Bahnhofs “Kleistpark” (Linie U7) und des Gebäudes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Der Standort bietet somit eine optimale Anbindung zur Innenstadt Berlins. Vor dem Haus und in den Querstraßen sind Parkplätze vorhanden. In der Nähe befindet sich auch die Bushaltestelle “Kleistpark”, an der die Buslinien M48, M85, 106, 187 und 204 halten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Radlbeck vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-radlbeck.de) und eine E-Mail-Adresse (kontakt@ra-radlbeck.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Steffen Radlbeck
Langenscheidtstr. 9
10827 Berlin Tempelhof / Schöneberg
Deutschland

Telefon
+49 30 31981911
Telefax
+49 30 31981913
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Steffen Radlbeck wurde 1975 in Rostock geboren. Nach der Hochschulreife und dem Wehrdienst studierte er von 1996 bis 2002 an der Freien Universität Berlin (FU) Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. Eine Auslandsstation absolvierter er in Vilnius/Litauen. Rechtsanwalt Radlbeck ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten sowie seit dem 01.07.2007 vor allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ferner ist er Mitglied der Berliner Arbeitsgemeinschaft für Mietrechtspraktiker (BAM). Diese wurde 1998 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Anwälten und Richtern, die schwerpunktmäßig mit Mietrecht befasst sind. In zahlreichen Tagungen werden die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Mietrechts diskutiert.

Rechtsanwalt Radlbeck spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ferner besitzt er Kenntnisse in Russisch. Er ist zudem Mitautor des Fachbuches “Eherecht in Europa” (Länderteil Litauen), erschienen im Zerb-Verlag.

Rechtsanwalt Steffen Radlbeck vertritt und berät Sie vornehmlich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht. Er ist allerdings auch Ihr Ansprechpartner bei Beratungsbedarf im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Radlbeck. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Radlbeck berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Radlbeck in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Steffen Radlbeck macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere das Verkehrszivilrecht ist eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Radlbeck. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Verkehrszivilrecht. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Die Unfallregulierung gehört bei Rechtsanwalt Steffen Radlbeck ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Strafverteidigung in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

4251 Zugriffe seit dem 26.05.2008