Christa Schreiber-Büchler
Fachgebiete/Charakteristika
Christa Schreiber-Büchler wurde 1954 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1973 bis 1979 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Seit 1981 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwältin Schreiber-Büchler ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwältin Christa Schreiber-Büchler bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Darüber hinaus sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Schwerpunkt der Kanzlei stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwältin Schreiber-Büchler über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung — berät und vertritt Christa Schreiber-Büchler Sie ist engagiert und berät fundiert. Aber auch die Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, um die Probleme gegebenenfalls schon im Vorfeld zu vermeiden, gehört zu ihren Beratungsleistungen.
Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Schreiber-Büchler. Sie unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Neben der Einsetzung als Erben kommt auch die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände an bestimmte Personen in Betracht, das sogenannte Vermächtnis. Zudem berät Christa Schreiber-Büchler umfassend zu den aktuellen Themen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Einen weiteren Schwerpunkt der Juristin stellt das Strafrecht dar. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Christa Schreiber-Büchler - Wilhelm-Leuschner-Str. 97
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- http://www.schreiber-fuchs.de
Außerberufliche Engagements
Frau Schreiber-Büchler ist leidenschaftliche Joggerin.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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