Sonja Plückebaum

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Plückebaum in Darmstadt im Stadtteil Bessungen besteht seit Februar 2008 und deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachen Individualarbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, insbesondere Pflegeversicherungsrecht, sowie allgemeines Zivilrecht ab.

Die Kanzleiräume sind in der Brüder-Knauß-Straße 64, in einem Wohngebiet. In der näheren Umgebung sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr individuell mit Rechtsanwältin Plückebaum vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-plueckebaum.de) und eine E-Mail-Adresse (mail@ra-plueckebaum.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sonja Plückebaum
Brüder-Knauß-Str. 64
64285 Darmstadt
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6151) 9699866
Telefax
+49 (1805) 06034018278
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-plueckebaum.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Sonja Plückebaum wurde 1968 in Darmstadt geboren. Nach dem Abitur an der dortigen Edith-Stein-Schule absolvierte sie zunächst von 1988 bis 1991 ein Fachhochschulstudium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Köln und Dieburg. Sie wurde nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin bei der Deutschen Telekom AG in Darmstadt Sachbearbeiterin in der Personalabteilung. Eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichte ihr das gleichzeitige Studium der Rechtswissenschaften von 1992 bis 1998 an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Während des Rechtsreferendariats absolvierte sie einen längeren Auslandsaufenthalt in einer Rechtsanwaltskanzlei in Florida/USA. Nach Abschluss der Referendarausbildung am Landgericht Darmstadt war sie bis Ende 2007 als Justitiarin bei der Deutschen Telekom AG im Einkauf und im Bereich Content beschäftigt. Damit sie sich flexibler um ihre Kinder kümmern kann, hat sie sich Anfang 2008 selbständig gemacht.

Seit Februar 2008 ist Frau Plückebaum in ihrer eigenen Kanzlei in Darmstadt tätig. Sie ist Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Außerberuflich engagiert sie sich ehrenamtlich im Pfarrgemeinderat der Liebfrauengemeinde in Darmstadt.

Rechtsanwältin Sonja Plückebaum bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht mit Schwerpunkt Pflegeversicherungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Arbeitsrechtlich wird die Volljuristin insbesondere im Individualarbeitsrecht tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von einem Juristen auf die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten überprüfen zu lassen, um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitsgeber zu vermeiden. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich vornehmlich Streitigkeiten um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, übernimmt der Arbeitsrechtler Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sie können Rechtsanwältin Plückebaum auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung in Anspruch nehmen, die meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen zu Arbeitslohn, Vergütungsanspruch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere können Sie sich ebenso an Frau Plückebaum wenden.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwältin Plückebaum liegt im Sozialrecht. Das Sozialrecht betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Es umfasst neben dem Arbeitslosenrecht das Krankenversicherungsrecht, das Rentenversicherungsrecht, das Recht der behinderten Menschen und das Pflegeversicherungsrecht. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (beispielsweise Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Arbeitsunfall, Krankheit, Invalidität, Pflegefall, Alter und Tod.

Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwältin Plückebaum berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.

Einen weiteren Schwerpunkt der Rechtsanwältin bildet das Pflegeversicherungsrecht als Teil des Sozialversicherungsrechts. Insoweit berät sie umfassend zu den Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit, gibt Hilfestellung bei der Beantragung dieser Sozialleistungen und überprüft fehlerhafte Bescheide. Sie vertritt Sie gegenüber den Pflegekassen und vor dem Sozialgericht.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Plückebaum.

Rechtsanwältin Sonja Plückebaum hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Insbesondere im Bereich des Vertragsrechts und bei Vertragsverhandlungen kann Rechtsanwältin Sonja Plückebaum Sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als angestellte Juristin umfassend und gewissenhaft beraten und unterstützen.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Arbeit & Soziales:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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