Boris Narewski
Kurzprofil
Die Kanzlei Narewski in Berlin-Charlottenburg besteht seit September 2007. Sie versteht sich als eine moderne, serviceorientierte Kanzlei, welche die individuellen Interessen ihrer Mandanten engagiert, fair und kompetent vertritt. Zu diesem Verständnis gehört es, dass der Mandant möglichst schnell einen Termin erhält und seine Angelegenheit ohne Zeitdruck ausführlich mit dem Anwalt erörtern kann. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der kleinen und mittelständischen Unternehmen ab.
Die Kanzleiräume sind am Adenauerplatz in der Wilmersdorfer Straße 94. Die Haltestelle “Adenauerplatz” der U-Bahn-Linie 7 und die Haltestelle “Charlottenburg” der S-Bahn-Linien 5, 7, 75 und 9 sind jeweils nur wenige Minuten von der Kanzlei entfernt. Ferner ist die Kanzlei über zahlreiche Buslinien gut erreichbar (M19, M29, X 10, 109, 110). Für Autofahrer bieten sich ausreichend Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen.
Teil der Kanzleiphilosophie ist, dass Rechtsanwalt Boris Narewski jedes Mandat selbst bearbeitet und alle Mandantengespräche und anderen Termine grundsätzlich persönlich wahrnimmt. Beratungstermine können in den Kernarbeitszeiten montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und hat Zugriff auf mehrere juristische Online-Fachdatenbanken. Die Kanzleihomepage ist über www.kanzlei-narewski.de erreichbar, E-Mail-Kontakt kann über mail@kanzlei-narewski.de aufgenommen werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Boris Narewski - Wilmersdorfer Str. 94
10629 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland
- Telefon
- +49 30 84112401
- Telefax
- +49 30 84112402

- Homepage
- http://www.kanzlei-narewski.de
Fachgebiete/Charakteristika
Boris Narewski wurde 1976 in Krefeld geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1997 bis 2004 an den Universitäten Konstanz und Rom Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Berlin. Im August 2007 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei in Berlin.
Herr Narewski ist aus Leidenschaft und Überzeugung Rechtsanwalt. Ihm ist ein vertrauensvoller, persönlicher Kontakt zu seinen Mandanten sehr wichtig. Er nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, um den Sachverhalt genau zu ermitteln, Fragen des Mandanten zu beantworten und die jeweiligen Besonderheiten und persönlichen Anliegen des Mandanten bei der Lösung zu berücksichtigen. Er verficht in der Beratung und Vertretung einen ganzheitlichen Ansatz, wobei Transparenz, Verständlichkeit und Überzeugungskraft bezüglich Leistung und Kosten die obersten Gebote der Kanzlei darstellen. Seine Mandantschaft schätzt die individiuellen Lösungsansätze sowie seine ausführlichen Informationen.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Berliner Anwaltsvereins und im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im DAV. Durch seine Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Versicherungsrecht des DAV ist Herr Narewski immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Er besitzt ferner die Fortbildungsbescheinigung des DAV. Außerberuflich ist er seit Jahren Ausbilder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) und in zahlreichen Vereinen aktiv.
Rechtsanwalt Boris Narewski berät und vertritt Sie vornehmlich im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Reiserecht, Erbrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.
Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht.
So stellen sich nach einem Verkehrsunfall viele Fragen. Oft werden hier aus Unkenntnis in der Schadensabwicklung Fehler gemacht und es wird bares Geld verschenkt. Oder der Betroffene verliert sich in einem zermürbenden Kleinkrieg mit den Versicherern. Hier setzt Rechtsanwalt Boris Narewski gerne sein Wissen für seine Mandanten ein und geleitet sie durch den Dschungel aus Haushaltsführungsschaden, Quotenvorrecht, fiktive Schadensabrechnung et cetera. Selbstverständlich übernimmt er dabei die Korrespondenz mit der Gegenseite und den beteiligten Versicherern. Verkehrsordnungswidrigkeiten können für die Betroffenen empfindliche Folgen haben. Ist es der eine Punkt in Flensburg zu viel oder droht ein Fahrverbot, kann dies nicht nur bei Berufskraftfahrern zu existenziellen Problemen führen. Aber auch in harmloseren Fällen kann es sich lohnen, über Rechtsanwalt Boris Narewski Akteneinsicht zu beantragen und einen Bußgeldbescheid von ihm prüfen zu lassen. Immer wieder müssen diese daraufhin aufgehoben werden, weil beispielsweise die Radaranlage nicht geeicht oder falsch aufgestellt war. Gerade wer rechtsschutzversichert ist, kann sich hier eine Menge unnötiger Bußgelder und Flensburger Punkte ersparen.
Das Verkehrsstrafrecht hat die Besonderheit, dass sich hier sehr oft Bürger vor dem Strafrichter wiederfinden, die sonst niemals mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Aber Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder Nötigung durch mangelnden Abstand auf der Autobahn sind Massendelikte, die sich durch alle Bevölkerungsschichten ziehen.
Herr Narewski trägt dem Rechnung, indem er den Verfahrensablauf genau erläutert und mit dem Mandanten eine möglichst effektive Verteidigung aufbaut. Oft gelingt es auch, bereits vor der Hauptverhandlung eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft zu finden und so dem Betroffenen das unangenehme Erlebnis einer Gerichtsverhandlung mit ihm als Angeklagten zu ersparen.
Rechtsanwalt Boris Narewski berät und vertritt Sie darüber auch in allen Fragen rund um den Führerschein, sei es die (Probezeit, MPU bzw. „Idiotentest“ , Entzug der Fahrerlaubnis etc.). Hierbei profitiert er von der Kooperation mit einer Berliner Fahrschule.
Daneben ist Herr Narewski auch ein kompetenter Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen rund um das Auto, sei es die mangelhafte Reparatur, der falsch gelieferte Neuwagen oder auch das Zulassungsproblem mit dem 40 Jahre alten VW-Bus.
Dank der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Narewski stets über die Entwicklung im Verkehrsrecht, insbesondere die neueste Rechtsprechung und geplante Gesetzesvorhaben, informiert.
Rechtsanwalt Boris Narewski unterstützt Sie auch im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung etc. bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherer begründen ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Rechtsanwalt Narewski prüft Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung. Dank der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht verfügt er auch hier über stets aktuelles Wissen und kann auf ein Netzwerk spezialisierter Kollegen zurückgreifen.
Einen Interessenschwerpunkt des Juristen bildet das Reiserecht. Leider gibt es nicht immer Positives nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu berichten. Falls Sie Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen wollen, meldet Herr Narewski Ihre Ansprüche nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter an und setzt sie gegebenenfalls vor Gericht durch. Rechtsanwalt Narewski steht Ihnen als Ansprechpartner bei Themen wie Reisemangel, Anzeige, Reiserücktritt und Reisepreisminderung mit Rat und Tat zur Seite. Ferner überprüft er im Reisevertragsrecht etwaige Informationspflichten des Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Gewährleistung.
Daneben vertritt und berät Sie Herr Narewski auch im Erbrecht. Er unterstützt sie bei der Gestaltung der Vermögensweitergabe an die nächste Generation, sowohl in der Form der vorweggenommenen Erbfolge als auch bei der Verfügung von Todes wegen (Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages). Er berät sie beispielsweise über die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht und Enterbung oder die die Ausschlagung einer Erbschaft. Aber auch auch bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist er Ihnen gerne behilflich. Selbstverständlich nimmt er auch Ihre Interessen bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen wahr.
Rechtsanwalt Narewski betreut Sie darüber hinaus umfassend im allgemeinen Zivilrecht, sowohl aus Verbraucher- als auch aus Unternehmersicht. Hierzu zählt unter anderem das gesamte Kauf- und Schuldrecht mit seinen zahlreichen Problemen im Bereich der Gewärhleistung und Sachmängelhaftung (Garantie, Haftungsausschluss, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, weiterfressender Schaden etc.). Hinzu kommen die Besonderheiten des Gebrauchsgüterkaufes, Versendungskaufes oder beim Fernabsatzvertrag (Online-Kauf). Aber auch Fragestellungen zu Nebenpflichtverletzungen, dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verjährung oder einer möglichen Anfechtung bzw. einem Widerrufsrecht werden von ihm umfassend bearbeitet. Neben dem Kaufrecht vertritt Rechtsanwalt Narewski die Interessen seiner Mandanten auch im Hinblick auf andere Vertragsverhältnisse, etwa im Werk- und Dienstvertragsrecht oder bei Miet- und Pachtverträgen.
Außerdem betreut Herr Narewski sie auch im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse, also im Bereich des gesamten Schadensersatz- bzw. Deliktsrechts, des Bereicherungsrechts oder auch der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Darüber hinaus wird Herr Narewski auch rechtsgestaltend für seine Mandanten tätig. Im Vertragsrecht prüft und entwirft Herr Narewski für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Rechtsanwalt Narewski legt Wert auf eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene, individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten. Kommt es zu Streitigkeiten aus Vertägen, setzt er sich für die Interessen seiner Mandanten in Verhandlungen mit der Gegenseite oder vor Gericht ein.
3613 Zugriffe seit dem 30.05.2008


