Weimar, Beate

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Beate Weimar gründete ihre Kanzlei 2008, nachdem sie bereits in Kanzleien in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt als angestellte Anwältin tätig war. Als Einzelanwältin (in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Okan Özkan) ist Beate Weimar stets die erste und einzige Ansprechpartnerin, wenn ein neues Mandat übernommen wird. Dies bedeutet vor allem, es findet keine Weiterreichung der Angelegenheiten an einen Mitarbeiter oder Kollegen statt.

Sie finden die Bürogemeinschaft Weimar & Özkan zwischen dem Darmstädter Hauptbahnhof und der Hauptpost. Die Kanzlei, die sich im ersten Stock befindet, ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ideal zu erreichen. Nutzen Sie einfach die Haltestelle "Hauptbahnhof", beispielsweise wenn Sie vom Luisenplatz mit dem K-Bus (Richtung Kleyerstraße), dem H-Bus (Richtung Anne-Frank-Straße) oder den Straßenbahnlinien 2, 3 oder 5 kommen. Von Eberstadt aus fahren Sie am Besten mit der Straßenbahnlinie 1. Auch die meisten Busse aus dem Landkreis halten am Hauptbahnhof. Mit dem Auto kommend, bietet sich der Parkplatz am Ende der Poststraße an.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr vereinbart die Juristin Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Im Falle der Abwesenheit Frau Weimars werden die Mandanten gebeten, ihren Namen und die Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Nach ihrer Rückkehr ruft Beate Weimar umgehend zurück, um einen Termin zu vereinbaren.

Im ersten Gespräch wird der Mandant über die rechtlichen Möglichkeiten in seinem Fall und über die zu erwartenden Kosten — gerichtlich und außergerichtlich — informiert. Sollte Frau Weimar einmal nicht die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Problem sein, empfiehlt sie den Mandanten den entsprechenden Kollegen. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Weimar, Beate
Poststr. 9
64293 Darmstadt
Hessen
Deutschland

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+49 6151 7807498
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http://www.kanzleiweimar.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Beate Weimar, geboren 1971 in Darmstadt, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Darmstadt tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt sie im Oktober 2006 die Zulassung zur Anwaltschaft. Beate Weimar spricht gut Englisch.

Rechtsanwältin Beate Weimar übernimmt Mandate aus dem Arzthaftungsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Unter dem Begriff “ärztlicher Kunstfehler” sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arztrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag wie auch aus dem Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwältin Weimar ist Ihre Expertin im Arzthaftungsrecht. Sie berät und vertritt Patienten und Ärzte.

Neben dem Arzthaftungsrecht gilt das besondere Interesse von Rechtsanwältin Weimar seit ihrem Studium und dem Referendariat dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht und hier insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und der Revision.

Die vielfachen Möglichkeiten gegen Pflichten zu verstoßen, beginnend bei der Gründung eines Unternehmens bis zu seiner Abwicklung oder Sanierung ist vielen nicht bekannt und umfassen neben Betrug, Untreue und Korruption auch Umwelt-, Steuer- und Insolvenzstraftaten, so dass neben der Verteidigung in einem bereits laufenden Strafverfahren auch die präventive Beratung in diesem Bereich in Betracht gezogen werden sollte, um strafrechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Innerhalb des Familienrechtes ist Beate Weimar insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder — verheirateter oder nicht verheirateter Eltern — betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Es hat gekracht! Was ist jetzt zu veranlassen? Unfallgeschädigte, die durch Rechtsanwältin Weimar vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz (auch: Schadenersatz) als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Zudem werden mögliche Ihnen zustehende Ansprüche erst durch die kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden beispielsweise Haushaltsführungskosten oder Mietwagenkosten zustehen? In Ihrer Autoreparaturwerkstatt etwa wird Ihnen niemand dabei helfen, eine sog. “verdeckte Schadensspitze” und viele andere Positionen, die nur dem verkehrsrechtlich geschulten Anwalt bekannt sind, geltend zu machen. Wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein unkompliziertes “modernes Schadensmanagement” und eine “Unfallpartnerschaft” verspricht, sollten Sie immer bedenken: Die Versicherung steht auf der anderen Seite. Es geht um das Geld der Versicherung, das diese natürlich sparen will. Wer gibt schon gerne das eigene Geld für andere aus? Wenden Sie sich daher direkt nach einem Verkehrsunfall an Rechtsanwältin Beate Weimar. Grundsätzlich muss — bis auf seltene Ausnahmefälle — der Verursacher des Verkehrsunfalls oder dessen Versicherer die Anwaltskosten übernehmen.

Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Frau Weimar kompetent beraten und betreut.

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB, das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, oder Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Beate Weimar Ihre Ansprechpartnerin, insbesondere aber auch für Fragen rund um Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. der jeweiligen ARGE.

Das Insolvenzrecht und die Insolvenz selbst gewinnen zunehmend an Bedeutung. Während die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Jahren zunächst stagnierte und nun rückläufig ist, steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an. Frau Weimar übernimmt die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Hierzu zählt insbesondere die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin. Schuldenbefreiung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz, die Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens, die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Insolvenzantrag zur Restschuldbefreiung.

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