Gisela Rosenbleck

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Gisela Rosenbleck arbeitet seit ihrer Zulassung im Jahr 1984 als selbständige Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. Die Kanzlei Rosenbleck liegt in der Nähe der Stadtbücherei sowie des Oberlandesgerichts, zentral in der Innenstadt von Frankfurt. Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus am Oberlandesgericht ausreichend vorhanden.

Rechtsanwältin Rosenbleck vereinbart alle Beratungstermine individuell.
Die Anwältin ist im wesentlichen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildet das Familienrecht. Außerdem ist sie für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren – Mediation – eine kompetente und, durch die entsprechende Ausbildung, bestens qualifizierte Ansprechpartnerin.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gisela Rosenbleck
Zeil 13
60313 Frankfurt am Main Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviertel
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (69) 290296
Telefax
+49 (69) 290448


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nachdem Gisela Rosenbleck Ausbildungen als Industriekauffrau und Sozialarbeiterin erfolgreich abgeschlossen und in diesen Berufen auch Erfahrungen gesammelt hat, studierte sie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main Rechtswissenschaften. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung verbrachte sie ihre Referendarszeit in Darmstadt und Offenbach.

Rechtsanwältin Rosenbleck hat sich als Anwältin in einer Einzelkanzlei niedergelassen, in der Sie erwarten können, individuell und mit persönlichem Engagement betreut zu werden. Jeder Vorgang ist hier „Chefsache“. Sie kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange ihrer Mandanten ein. Frau Rosenbleck schätzt am Beruf der Anwältin, dass sie den Menschen unmittelbare Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer individuellen Rechtsprobleme geben kann. 

Gisela Rosenbleck kam durch ihre Erfahrungen als Arbeitnehmerin zum Arbeitsrecht, das heute den größten Teil ihrer Tätigkeit bildet. Dabei kommt der Anwältin, die inzwischen eine Berufserfahrung von zwei Jahrzehnten aufweisen kann, bei der Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten ihre langjährige Erfahrung als Arbeitnehmerin zugute. 

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Rosenbleck ist das Familienrecht (z. B. Scheidungen, Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen).

Das fortlaufende Absolvieren von Lehrgängen und Fortbildungen im Arbeits- und Familienrecht gewährleistet einen raschen und effizienten Umgang mit den rechtlichen Problemen der Mandanten und baut vorhandenes Fachwissen weiter aus.

Um dieses erworbene Fachwissen weitergeben zu können, ist Frau Rosenbleck auch als Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für Betriebsräte tätig.

Sie spricht spanisch, portugiesisch und englisch. 

Spezialitäten

Die von Rechtsanwältin Rosenbleck beherrschte Kommunikationstechnik der Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- bzw. Streitschlichtungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, Feindbilder zu vermeiden und eine Lösung zu erreichen, die für alle Beteiligte Perspektiven für die Zukunft eröffnet. Dadurch können langwierige Gerichtswege vermieden und Kosten reduziert werden.