Alex Schäfer
Fachgebiete/Charakteristika
Alexander Schäfer, 1967 in Bingen geboren, studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Mainz. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1998 war Herr Schäfer zunächst drei Jahre lang als angestellter Rechtsanwalt tätig, bevor er mit der Gründung der eigenen Kanzlei den Schritt in die Selbständigkeit machte. Aufgrund eines zwischenzeitlichen Studienaufenthalts in Clermont-Ferrand, Frankreich, spricht Rechtsanwalt Schäfer verhandlungssicher Französisch.
Rechtsanwalt Alexander Schäfer bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Insolvenzrecht (Privatinsolvenzen).
Alexander Schäfer hat große Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung durch Hunderte von vorbereiteten und eingeleiteten Insolvenzverfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz. Die Verfahren verfolgen jeweils das Ziel der Restschuldbefreiung. Herr Schäfer bietet hier eine Beratung über alle damit zusammenhängenden Fragen wie Kontopfändung, Lohnpfändung, typische Straftaten von Schuldnern (Eingehungsbetrug, § 266 a StGB, Bankrott, Insolvenzverschleppung), Schufa et cetera.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Alex Schäfer - Marktstr. 10
55494 Rheinböllen
Deutschland
- Telefon
- +49 (6764) 908868
- Telefax
- +49 (6764) 908878

- Homepage
- http://www.schaefer-bremer.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Alexander Schäfer ist seit Dezember 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit Mai 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Alexander Schäfer erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten — außergerichtlich beratend und prozessvertretend — vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Schäfer bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um die Themen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Alexander Schäfer beraten und vertreten.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Schäfer kompetent beraten und betreut.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


