Paul Michael Bremer

Fachgebiete/Charakteristika

Paul Michael Bremer wurde 1968 geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Jura. Das Rechtsreferendariat leistete er in Mainz. Zusätzlich erwarb er im Rahmen eines einjährigen Studienaufenthalts in Dijon, Frankreich, das Diplom des deutsch-französischen Geschäftsverkehrs und absolvierte ein Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, beides mit Prädikat. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er im Juni 1998. Herr Bremer spricht verhandlungssicher Französisch und Englisch.

Neben seiner Anwaltstätigkeit dozierte Herr Bremer acht Jahre lang Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Mainz und veröffentlichte Lehrbücher über Handelsrecht und das Recht der besonderen Schuldverhältnisse.

Rechtanwalt Paul Michael Bremer ist zivilrechtlich ausgerichtet. Er berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Immobilienrecht und Erbrecht.

Das Immobilienrecht umfasst die Gebiete privates Baurecht, Grundstücksrecht und Kaufrecht für Immobilien. Paul Michael Bremer übernimmt hier regelmäßig die Vertretung mittelständischer Bauunternehmen. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Bremer verfügt über weitreichende Erfahrungen. Außerdem beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.

Das Erbrecht enthält die rechtlichen Regelungen, die das Vermögen eines Verstorbenen betreffen. Insbesondere ermöglicht das Erbrecht jedermann, sein Vermögen für den Fall des Todes gezielt auf bestimmte Menschen zu übertragen. Dadurch kann der Erblasser die Versorgung von Familienangehörigen über seinen Tod hinaus gewährleisten und die Bildung, Erhaltung und Vermehrung seines Vermögens über Generationen sichern. Eine kluge und weitsichtige Ausübung der rechtlichen Möglichkeiten kann das Ansehen des Erblassers über seinen Tod hinaus wahren und mehren. Im wirklichen Leben treten diese positiven Wirkungen nach dem Erbfall häufig nicht ein. Oft entstehen anlässlich eines Erbfalles erbitterte Rechtstreite, die das Ansehen eines Erblassers schädigen und zu lebenslangen Feindschaften führen. Aus diesem Grunde ist jedermann klug beraten, seinen Nachlass frühzeitig mit Hilfe rechtlicher Beratung so zu ordnen, dass sein Wille nach dem Tod in der gewünschten Weise verwirklicht werden kann und unnötige Konflikte vermieden werden. Wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Rechtsanwalt Bremer angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren. Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich durch den Juristen ein Testament, einen Erbvertrag, eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht entwerfen zu lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Paul Michael Bremer
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Spezialitäten

Paul Michael Bremer ist seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2008 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtanwalt Bremer berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht. Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Paul Michael Bremer vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.

Im Übrigen betreut und berät Rechtanwalt Bremer Sie in allen rechtlichen Fragen Ihres privaten oder gewerblichen Mietverhältnisses. Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen der Jurist Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter aufzulösen, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind. Herr Bremer vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr “Fall” wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Herrn Bremer dementsprechend umsichtig bearbeitet.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und Dritten, wie insbesondere dem Bauträger, den Handwerkern, Dienstleistern et cetera sowie vor allem auch dem Hausverwalter. Wohnungseigentümer ist der Erwerber einer Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde. Die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, die seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs nunmehr soweit rechtsfähig ist. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird in der Regel durch einen Hausverwalter vertreten. Dieser sorgt in erster Linie dafür, dass das Hausgeld, auch Wohngeld genannt, regelmäßig durch sämtliche Wohnungseigentümer bezahlt wird, damit die gesamte Wohnungseigentumsanlage bewirtschaftet werden kann. Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer darüber, wie die Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden soll, treffen die Wohnungseigentümer durch Beschlüsse, und dies in der Regel mit der Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden stimmenberechtigten Personen. Die Eigentümer, die mit dem Beschluss der Gemeinschaft nicht einverstanden sind, können diesen angreifen. Hierfür bleibt ihnen in der Regel allerdings nur ein Monat ab der Beschlussfassung Zeit.

Der häufigste Streit im Wohnungseigentumsrecht entsteht um: Rückstände beim Hausgeld (Wohngeld) einschließlich zu zahlender Sonderumlagen, Unzufriedenheit mit der Arbeit des Hausverwalters, Streit um die Korrektheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, Störung des Hausfriedens durch einzelne Wohnungseigentümer oder deren Mieter et cetera. Beim Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine Spezialmaterie, für die an den Gerichten in der Regel eine besondere Abteilung eingerichtet ist, die Abteilung für Wohnungseigentumssachen. Die spezielle Materie erfordert kompetenten Rat von einem Anwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Wohnungseigentumsrecht ist. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Paul Michael Bremer.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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