Sven Steinbach
Kurzprofil
Die Kanzlei des Rechtsanwalts Sven Steinbach in Mainz besteht seit 2007. Spezielle Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten Strafrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit einem Kollegen geführt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Arbeitsrecht liegt. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie in allen Rechtsgebieten kompetent beraten und begleitet werden. Kreatives und zielorientiertes Arbeiten ist für Sven Steinbach ebenso selbstverständlich wie ein individueller Service. Beides zusammen erlaubt die intensive, unkomplizierte und überregionale Beratung im strafrechtlichen, verkehrsrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Die Kanzleiräume sind in der Schöfferstraße 8, direkt am Höfchen und am bekannten Dom. Der Standort bietet somit eine optimale Anbindung zu den Innenstädten Mainz und Wiesbaden. Ausreichende Parkplätze sind im Karstadtparkhaus oder dem Parkhaus am Theater vorhanden. In der Nähe ist die Bushaltestelle “Am Höfchen”.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.rechtsanwalt-steinbach.de) und eine E-Mail-Adresse (info@rechtsanwalt-steinbach.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Sven Steinbach - Schöfferstr. 8
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6131) 5548770
- Telefax
- +49 (6131) 5548779

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-steinbach.de
Fachgebiete/Charakteristika
Sven Steinbach wurde 1975 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der dortigen Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Wiesbaden. Rechtsanwalt Steinbach ist seit 2006 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht Englisch und Französisch.
Herr Steinbach ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Außerberuflich ist Sven Steinbach Mitglied in der bekannten Fastnachtsgarde “Schwarze Husaren Mainz e.V.”. Ferner ist er Mitglied in der Casinogesellschaft “Hof zum Gutenberg”.
Rechtsanwalt Sven Steinbach vertritt und berät Sie vornehmlich im Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung, insbesondere das Verkehrsstrafrecht ist eine Spezialität von Rechtsanwalt Steinbach. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Steinbach ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Ein weiteres Fachgebiet des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Steinbach in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Steinbach.
Rechtsanwalt Steinbach hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Herr Steinbach bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht, als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts, bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Sven Steinbach für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


