Claus-Peter Maier
Fachgebiete/Charakteristika
Claus-Peter Maier wurde 1956 in Tuttlingen geboren. Nach dem Abschluss des Studiums an der Betriebsakademie Villingen-Schwenningen in der Fachrichtung Steuern als Diplombetriebswirt (BA) studierte er an den Universitäten in Konstanz und Köln Jura. Der Jurist wurde 1989 nach dem Rechtsreferendariat in Köln und dem zweiten juristischen Staatsexamen als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Maier spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Spanisch.
Schwerpunkte von Rechtsanwalt Claus-Peter Maier sind Schadensrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Claus-Peter Maier ist seit 1996 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhaltsanspruch. Des Weiteren fallen Trennungsunterhaltsanspruch und nachehelicher Unterhaltsanspruch in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt des Dezernates von Claus-Peter Maier ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Im Verkehrsrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Claus-Peter Maier kompetent beraten und betreut.
Rechtsanwalt Maier betreut im arbeitsrechtlichen Dezernat der Sozietät vor allem Mandate aus dem Kündigungsrecht, Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsprozessrecht. Dazu kommt die Gestaltung arbeitsrechtlicher Verträge sowie die Beratung und Vertretung bei Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Herr Maier vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch mittelständische Unternehmer und Geschäftsführer. Des Weiteren bearbeitet er Mandate zu den Themen Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Mobbing, Teilzeitarbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis sowie Abmahnung. In seinen Tätigkeitsbereich fallen auch Mandate aus dem Handelsvertreterrecht. Rechtsanwalt Claus-Peter Maier übernimmt Ihre Mandate im Individualarbeitsrecht sowie im Kollektivarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor den hiesigen Arbeitsgerichten.
Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, so dass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Claus-Peter Maier im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:
- in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
- in Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.
Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Maier stellt für Sie Anträge auf Stundung, Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Rechtsanwalt Claus-Peter Maier ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Claus-Peter Maier - Elisabethstr. 8
99096 Erfurt
Thüringen
Deutschland
- Telefon
- +49 (361) 22841-0
- Telefax
- +49 (361) 22841-41

- Homepage
- http://www.mangel-und-kollegen.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


