DDr. Wolfgang Doppelbauer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei DDr. Doppelbauer in Wels besteht seit 1997. Diese betreut umfassend Unternehmen vom Klein- bis zum Großbetrieb. Für in- und ausländische Klienten erstreckt sich die Tätigkeit auf ganz Österreich mit den Schwerpunkten Oberösterreich und Wien. Seit vielen Jahren vertritt Rechtsanwalt DDr. Wolfgang Doppelbauer unter anderem in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Banken, Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe, Immobilienentwickler, Transportunternehmen sowie zahlreiche Privatleute. Er wird dabei vornehmlich in allen Belangen des Wirtschaftsrechts sowohl beratend wie auch forensisch tätig.

Die Kanzleiräume sind in der Eisenhowerstraße 26, direkt an der Bundesstraße 1, Kreuzung Rainerstraße, Abzweigung Stadttheater (Kaiser-Franz-Joseph Platz). Vor dem Haus sind ausreichend Parkplätze in den Kurzparkzonen vorhanden. Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 16.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eige Internetpräsenz (www.doppelbauer.at) und eine E-Mail-Adresse (office@doppelbauer.at).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

DDr. Wolfgang Doppelbauer
Eisenhowerstr. 26/3
4600 Wels

Österreich

Telefon
+43 (724) 59575
Telefax
+43 (7242) 59576
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.doppelbauer.at


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Doppelbauer wurde 1960 in Wels geboren. Nach seinem militärischen Präsenzdienst studierte er von 1979 bis 1985 an der Universität Wien Rechtswissenschaften und promovierte dort zum Dr. jur. Während dessen studierte er auch Geschichte und promovierte 1987 zum Dr. phil. Seine militär- und sozialhistorische Dissertation beschäftigt sich mit dem Altösterreichischen Offizierskorps nach dem Ersten Weltkrieg. Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer ist wohl der einzige promovierte Rechtsanwalt und Historiker in Österreich. Sein Gerichtsjahr absolvierte er in Wien. Von 1986 bis 1989 war er sodann Berufsanwärter. Danach war in einer Pariser und einer New Yorker Anwaltskanzlei tätig. Nach dem zweiten Teil der Berufsanwärterzeit arbeitete er seit 1991 als zugelassener Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei in Wien, bevor er 1993 dort seine eigene Kanzlei gründete. Seit 1997 ist diese im oberösterreichischen Wels.

Außerberuflich ist Rechtsanwalt DDr. Wolfgang Doppelbauer Präsident des Fördervereins “WelsTon”, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Attraktivität des Programmangebotes der Welser Konzerte auf möglichst breiter Basis zu fördern und zu unterstützen. Er spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer versucht von vornherein, konstruktive Lösungen zu erarbeiten, den Klienten für unvermeidbare Auseinandersetzungen bestmöglich vorzubereiten und strittige Interessen erfolgreich durchzusetzen. International arbeitet er mit ausgezeichneten, zum Teil befreundeten Anwälten zusammen.

Rechtsanwalt DDr. Wolfgang Doppelbauer vertritt und berät Sie im Wirtschaftsrecht, Reiserecht, Transportrecht, Immobilienrecht und betreibt Eintreibungen.

Ein Fachgebiet ist das Wirtschaftsrecht. Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer spannt sich von allgemeiner Betreuung, meist im Vertragsrecht, über Eintreibungen bis hin zu Gesellschaftsgründungen und Strukturänderungen, ergänzt um verschiedene Spezialgebiete. Ein Schwerpunkt des Juristen ist dabei das Unternehmensrecht (Handelsrecht) und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wichtigste Vorschriften findet man im Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umwandlungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die anwaltliche Praxis wird von der Beratung durch Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer von Personengesellschaften, hier insbesondere der GmbH & Co. KGs, und von der Beratung der GmbH bestimmt. Er bietet Ihnen eine umfassende Beratung unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Jurist führt auch mit der gebotenen Sorgfalt Prozesse vor der Handelsgerichtsbarkeit und beachtet dabei alle wirtschaftsrechtlichen Gesichtspunkte.

Weitere Schwerpunkte von Rechtsanwalt DDr. Wolfgang Doppelbauer sind das Transportrecht und Reiserecht. Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern. Im Unternehmensgesetzbuch (UGB ) sind hierzu die wesentlichen und notwendigen Haftungsnormen, Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer festgeschrieben. Die Besonderheiten einzelner Transportbranchen wie Logistikunternehmen, Briefpost, Abschleppunternehmer et cetera sollten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden, die im Streitfall einer genauen Kontrolle durch Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer zu unterziehen sind. Spedition, Logistik, Umschlag, Lagerhaltung und der Gütertransport auf der Straße, Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon zählen zum Transportrecht. Falls Ihre bestellte Ware beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommt, macht Herr Doppelbauer beispielsweise Schadensersatzansprüche für Sie geltend. Zudem handelt er Ihnen vorteilhafte (auch internationale) Verträge aus oder weist Inländer auf zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder hin.

Leider gibt es nicht immer Positives nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu berichten. Falls Sie Reisemängel oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz) gegen den Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen wollen, meldet Rechtsanwalt DDr. Doppelbauer Ihre Ansprüche nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter an und setzt sie gegebenenfalls vor Gericht durch. Er steht Ihnen als Ansprechpartner bei Themen wie Reisemangel, Anzeige, Reisrücktritt und Reispreisminderung mit Rat und Tat zur Seite. Ferner überprüft er im Reisvertragsrecht etwaige Informationspflichten des Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Gewährleistung.

Darüber hinaus steht der Jurist Ihnen bei Eintreibungen (Forderungseinzug und Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem der Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Rechtsanwalt DDr. Wolfgang Doppelbauer setzt die Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)

Nähere Infos unter www.oerak.at