Ralf Weinmann

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Ralf Weinmann wurde 1961 in der Stadt Osterode/Harz in Niedersachsen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte in Regensburg auch sein Referendariat. Seit 1990 arbeitete er als Mitarbeiter in der Kanzlei von Rechtsanwalt Alfons Schild und wurde 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. 1992 wurde die Sozietät Schild, Weinmann gegründet.

Schwerpunkt war von Anfang an die Tätigkeit im Arbeitsrecht. Seit 1994 führt Rechtsanwalt Weinmann mit Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer Nürnberg den Titel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht gliedert sich in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern. Rechtsstreitigkeiten entstehen hier vor allem im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz. Ferner geht es beispielsweise um Fragen des Abschlusses von Arbeitsverträgen, Probleme im Zusammenhang mit Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Arbeitszeitfragen, Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall, Probleme im Zusammenhang mit Urlaub und betrieblicher Altersversorgung und dem Recht der Schwerbehinderten. Die Kanzlei berät und vertritt in solchen Streitigkeiten sowohl Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber. Insoweit besteht keine Festlegung.

Im kollektivem Arbeitsrecht geht es um Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten (im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Dienststellen gibt es Personalräte und Mitarbeitervertretungen). Auch die gewerkschaftliche Interessensvertretung und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tarifverträgen spielen hier eine Rolle.

Rechtsanwalt Weinmann hat einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Beamtenrecht. Hier geht es vor allem um den beamtenrechtlichen Status, das Laufbahnrecht, Besoldungs- und Versorgungsfragen, Verteidigung in Disziplinarverfahren und auch Regelungen über dienstliche Beurteilungen, Beihilfe im Krankheitsfall und das Nebentätigkeitsrecht etc. Es liegt wegen der Tätigkeit in diesem Bereich auch nahe, dass Rechtsanwalt Weinmann arbeitsrechtliche Fragen im öffentlichen Dienst schwerpunktmäßig bearbeitet.

Ein weiterer wichtiger Arbeitgeber in Deutschland sind die Kirchen, die gerade im sozialen Bereich engagiert sind. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten individual- und kollektivrechtlicher Natur im kirchlichen Bereich werden von der Kanzlei ebenfalls bearbeitet.

Ein anderer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Weinmann ist das an verschiedenen Punkten eng mit dem Arbeitsrecht verbundene Sozialrecht. Seit Februar 2002 ist Rechtsanwalt Weinmann auch Fachanwalt für Sozialrecht. Streitigkeiten gibt es hier vor allem zwischen Versicherten in der Sozialversicherung und den jeweiligen Leistungsträgern. Beispielhaft zu nennen sind hier Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld und Verletztenrente, Erwerbsminderung- und Altersrenten. Ein wichtiger Komplex sind auch sozialrechtliche Streitigkeiten um die Anerkennung als Schwerbehinderter.

Rechtsanwalt Weinmann publiziert hin und wieder Aufsätze und Urteilsanmerkungen in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften und ist tätig als Dozent auf Seminaren bei verschiedenen Veranstaltungen (z. B. der IHK oder bei gewerkschaftlichen Seminaren).


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

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Ralf Weinmann
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http://www.schild-weinmann.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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